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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    tachykard Avatar von Absolute Arrhythmie
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    Geile Idee *Sarkasmus*

    Nur mal so am Rande: du musst für die Anmeldung zum M2 deine Famulatur Zeugnisse und deine Immatrikulationsbescheinugungen an das LPA schicken - und die prüfen das im Zweifel auch. Aber Zeiten bescheinigen lassen in denen du gar nicht in der Klinik warst ist auch nicht ganz ohne. Was, wenn du während der "illegalen" Famulatur einen (Wege-)Unfall hast. Du wärst nicht versichert, etc.

    Bewirb dich einfach auf einen Platz an jeder Uni in Deutschland zum nächsten Semester und arbeite in der Zwischenzeit, dann musst du in den kommenden Semestern nicht so viel arbeiten!



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  2. #17
    Registrierter Benutzer Avatar von OldBones
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    @AA: Genau, das wäre meine nächste Anmerkung gewesen ...
    Wenn das LPA sorgfältig prüft und feststellt, dass eine Famulaturbescheinigung erstellt wurde, aber gar keine Immatrikulation vorlag, wird der Nachweis von Amts wegen schlicht nicht anerkannt.


    Ich frage mich ja auch ernstlich, wer in Klinik oder Praxis sowas unterschreibt. Da hängen SO VIELE rechtliche Aspekte dran, das BG-Recht ist da fast noch der kleinere Teil.
    Kann mir kaum vorstellen, dass ein Praxisinhaber oder ein OA das einfach so macht ... und das bei gleich bei mehreren Famulaturen.
    Irgendwas kommt mir daran merkwürdig vor ...



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