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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Hallo,
    bei uns muss erstmal ein Antrag auf Verlängerung der Förderungshochstdauer gestellt werden. Dabei musst du belegen, warum die Verlängerung gerechtfertigt ist. In deinem Fall den Bescheid über die nicht bestandene Prüfung beilegen.
    Ansonsten muss man wie immer die selben Anträge und Formblätter ausfüllen und mitschicken.
    Wichtig ist nur, dass deine noch ausstehende Studienzeit durch dieses zusätzliche Semester abgedeckt werden kann.
    Viel Glück!



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  2. #7
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    Zitat Zitat von Soleo Beitrag anzeigen
    Wichtig ist nur, dass deine noch ausstehende Studienzeit durch dieses zusätzliche Semester abgedeckt werden kann.
    Viel Glück!
    Finde ich auch, ich frage mich halt, ob es mich in Probleme bringen könnte warum ich das nichtbestandene Physikum nicht eher gemeldet habe bzw. ob das noch negative Auswirkungen auf die schon bewilligten Zeiten hat.
    Es ist jetzt nicht so dass ich jeden Cent monatlich von Bafög ausgebe und nichts auf dem Konto habe, ich habe auch einige Zeit nebenbei gejobbt und aufgepasst nicht so extravagant zu leben, aber es könnte doch knapp werden wenn es noch etwas dauert nach M3 bis ich ne Stelle finde, bei Innere gibts unzählige Stellen aber ich wollte Radio machen, Innere mache ich nur als Worst Case Scenario na gut jemand hat noch das Wohngeld angesprochen, vllt. auch ne Idee und man verdient auch einiges im PJ.

    Ah ja bzgl. PJ wird da derzeit etwas davon vom Bafög abgezogen? Ich lese unterschiedliche Erzählungen dazu.
    Warum ist das so?



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  3. #8
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    Ob deine PJ-Aufwandsentschädigung auf dein Bafög angerechnet wird, hängt extrem von deinem Bafög-Amt ab. Ich hatte im PJ einige da wurde nichts abgezogen und bei anderen wurde das gesamte PJ-Einkommen aufs Bafög verrechnet, sodass sie nur noch die Differenz ausgezahlt bekommen haben. Ich würde es vorher also mal abklären, wie es in deinem Bafögamt läuft.
    Je nach Höhe der Aufwandsentschädigung lohnt sich das Bafög ggf. gar nicht mehr.
    Außerdem mussten wir es sofort melden, wenn wir das M3 bestanden haben, da man iwie nur bis zur Prüfung gefordert wurde. Je nach Sachbearbeiter kann es also sein, dass man das zuviel gezahlte Bafög zurückerstatten muss.



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  4. #9
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    ^ mir ist klar, dass es sehr unterschiedlich sein kann, um wieviel und wenn überhaupt was von PJ Entschädigung aufs Bafög angerechnet werden kann, aber zB wo ich studiere gabs etliche Bekannte von mir die ihren PJ gemacht und absolviert haben während der Pandemie und die haben den vollen Satz nebst PJ-“Gehalt” erhalten, ich habe versucht, dazu Info im Internet zu finden, ob diese Praxis auf die Corona Pandemie zurückzuführen ist, nichts gefunden, aber ich bin mir fast sicher dass es früher so gut wie nie passiert war, dass man den ganzen Bafög Satz neben PJ erhielt



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  5. #10
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    Es muss doch bestimmt jemand ne Antwort haben, ist es Willkür oder Zufall dass einige den vollen Bafög Satz neben PJ Gehalt erhielten und andere so 400€ weniger Bafög wegen PJ bekommen?

    Unter diesem Link steht zwar

    https://www.bafög.de/bafoeg/de/home/...g-wegen-corona

    dass bis Ende 2022 Einkünfte aus systemrelevanten Berufen nicht auf die Förderung angerechnet wird, jedoch wenn man genauer liest steht auch folgendes:

    Von der Regelung ebenfalls nicht erfasst wird die Vergütung aus einem Ausbildungsverhältnis gemäß § 23 Absatz 3 BAföG (z.B. Vergütungen für Pflichtpraktika, für Medizinstudierende im Praktischen Jahr und andere Ausbildungsvergütungen.

    Ich bin verwirrt 🤔



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