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Zitat von
kartoffelbrei
Freizeitausgleich ist Teil des fertigen Dienstplans. Wenn der Dienstplan einmal freigegeben wurde (was in der Regel mehrere Woche vorher Monatsbeginn der Fall sein sollte), kann der Dienstplan nur mit Zustimmung des Betroffenen oder des Betriebsrates geändert werden, das gilt auch für eine Stornierung von Teilzeitfrei!
Leider kursieren in manchen Abteilungen gruselige Ansichten zu dem Thema. Im Zweifel kann ich nur empfehlen, sich zu dem Thema einmal vom Betriebsrat beraten zu lassen. Der kann bei Bedarf auch den Dienstplaner / Chef zur Rechtslage aufklären.
Hast du dazu ein Urteil o.ä.? Ich kenne auch nur die oben genannte Regelung dass FZA auch relativ kurzfristig angeordnet werden kann. Wenn es keine Wechselschicht gibt muss der AG sowieso keinen Dienstplan freigeben (bzw nur für die Nacht und Wochenenddienste - sieht zumindest Betriebsrat bei uns so)