teaser bild
Seite 4 von 11 ErsteErste 12345678 ... LetzteLetzte
Ergebnis 16 bis 20 von 54
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    Dunkelkammerforscher Avatar von freak1
    Mitglied seit
    02.10.2010
    Semester:
    FA
    Beiträge
    2.369

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    In den AT Verträgen steht deswegen häufig, dass Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind.



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  2. #17
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    06.12.2017
    Ort
    ER
    Semester:
    Psychiatrie/Psychosomatik
    Beiträge
    868
    Zitat Zitat von Jan.Kaussen Beitrag anzeigen
    Was ist eigentlich bei sehr hohem at-gehalt. Ich denke da kann man nicht mit Überstunden kommen. Fände es komisch.
    Mit meinem weit über Tarif liegenden Gehalt kann ich mir Überstunden zwar nicht auszahlen lassen, sehr wohl aber abfeiern.



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  3. #18
    Nevergiveup Avatar von Anne1970
    Mitglied seit
    11.02.2008
    Ort
    zentral
    Semester:
    long time ago
    Beiträge
    3.537
    @Jan.Kaussen: wo arbeitest du, bist du Facharzt in der Radiologie? Welches Fach: Neuroradiologie/Radio? Ambulant? Klinik? Angestellt? Selbstständig?

    Bin der Überzeugung: wenn der FZA im genehmigten (d.h. vom BR „mitbestimmten“ und frei gegebenen) DP steht, geht es nur mit Zustimmung.
    Wenn FZA kurzfristig anberaumt ist, dann ist das „flexibler“… just my …
    Geändert von Anne1970 (16.10.2022 um 07:45 Uhr)
    Wissen macht nichts.



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  4. #19
    The cake was a lie. Avatar von Endoplasmatisches Reticulum
    Mitglied seit
    16.03.2020
    Beiträge
    1.498
    Zitat Zitat von Jan.Kaussen Beitrag anzeigen
    So pauschal darf man es eigentlich nicht mehr in Verträge schreiben , man muss da schon konkretisieren. Z.b. 15% der Wochenarbeitszeit. Oder es steht bei AT nicht explizit drin. Man muss sich also einig werden mit dem AG. In der Regel möchte man ja die ausgehandelte Vergütung behalten.

    Ist man jedoch in leitender Position und kann Mitarbeiter einstellen und entlassen oder man besitzt Handlungsvollmacht beziehungsweise Prokura / übst eine unternehmerische Funktion aus, sind sämtliche Überstunden automatisch mit dem Gehalt abgegolten.
    Ach Holthusen. Neuer Account, aber gleicher Strudel aus viel Meinung, etwas richtigem Inhalt, viel falschem Inhalt, wirren Schlussfolgerungen obendrauf, und alles als Kür etwas off topic.
    Geändert von Endoplasmatisches Reticulum (16.10.2022 um 08:34 Uhr)



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  5. #20
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    11.12.2015
    Ort
    Goro's Lair
    Semester:
    Vor-Hölle
    Beiträge
    362

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Zitat Zitat von freak1 Beitrag anzeigen
    FZA kann der Arbeitgeber auch einfach anordnen. Ruhiger Tag? Dann jetzt sofort FZA. Genauso kann er das jederzeit kurzfristig widerrufen. Wenn du deinen Urlaub mit FZA verlängerst und der Arbeitgeber braucht dich, dein Problem, fliegst du früher zurück...
    Machen die vielleicht nicht, wenn sie nett sind, aber sie könnten es.
    Ist das ironisch gemeint? Wenn nicht, so ein Schmarrn!

    FZA ist keineswegs eine rechtefreie Zone! Wir haben das an unserer Klinik in extenso mit PA, BR etc. diskutiert weil in Corona-Zeiten, aber auch im Sommerloch oft FZA möglich war.

    In unserer Abteilung wurde FZA wie Urlaub gehandelt, VORAUSGESETZT, dass er rechtzeitig und fair angekündigt war.
    Wir haben sogar FZA an Urlaub angehängt und Reisen gebucht. Noch nie hat der Chef das zurückgenommen. Ist natürlich kein Zustand überall.

    Will aber sagen:
    - Wenn mir der Arbeitgeber sagt, morgen habe ich frei, dann ist das eine klare Aussage, die er verantworten muss. Hat er keine Arbeit für mich, ist das nicht mein Problem.
    - Wenn ich frei haben soll, dann habe ich frei.

    - Woher soll ich wissen, dass am FZA-Tag doch Arbeit anfallen wird?

    z.B.
    • Ich kriege am Montag gesagt, am Dienstag kann ich frei haben.

    • Ich gehe am Montag nachmittag nach Hause, habe also FREI! Muss also weder mein Telefon checken, noch Anrufe beantworten oder sonstwas. Sonst wäre es ja Rufbereitschaft, oder nicht?

    • Das gleiche gilt für den Dienstag. Sonst wäre es Rufbereitschaft.



    Der AG kann mitnichten mit kurzem Vorlauf alles verbieten oder anordnen. Unsere PA hat 48h intern festgelegt, dass FZA zurückgenommen werden kann und dann auch nur, wenn unbedingt notwendig, d.h. Patiengefährdung oder sonstwie nicht anders zu kompensieren ist.

    Sowas wie von einer Reise zurückfliegen, ist undenkbar. Denn das Risiko, FZA anzuordnen, liegt ja bei dem, der dem AN freigibt, und nicht beim Arbeitnehmer.

    My 2 cents.



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
Seite 4 von 11 ErsteErste 12345678 ... LetzteLetzte

MEDI-LEARN bei Facebook