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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #21
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    Ich habe aktuell auch ein Problem mit der Thematik. Ich möchte am Wochenende vom 29.10. an einen Kurzurlaub machen und habe deshalb für den Brückentag (31.10.) FZA beantragt. Der Tag wurde mir auch schon Ende 2021 genehmigt (wir haben ein Programm in dem Dienstpläne, also auch Urlaub und FZA verwaltet werden). Daraufhin habe ich für den Zeitraum Hotel und Bahnfahrt gebucht und bin davon ausgegangen, dass alles sicher ist.

    Jetzt hat mir mein LOA gesagt, dass der Tag widerrufen sei wegen Personalmangel. Ich hätte doch Urlaub beantragen sollen, wenn mir der Tag so wichtig sei. Ich wüsste natürlich schon gerne, wie die rechtliche Situation ist, ob er mir den Tag einfach so streichen kann, nachdem er vorher so lange genehmigt war.



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  2. #22
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    Zitat Zitat von Parotis Beitrag anzeigen
    Ich habe aktuell auch ein Problem mit der Thematik. Ich möchte am Wochenende vom 29.10. an einen Kurzurlaub machen und habe deshalb für den Brückentag (31.10.) FZA beantragt. Der Tag wurde mir auch schon Ende 2021 genehmigt (wir haben ein Programm in dem Dienstpläne, also auch Urlaub und FZA verwaltet werden). Daraufhin habe ich für den Zeitraum Hotel und Bahnfahrt gebucht und bin davon ausgegangen, dass alles sicher ist.

    Jetzt hat mir mein LOA gesagt, dass der Tag widerrufen sei wegen Personalmangel. Ich hätte doch Urlaub beantragen sollen, wenn mir der Tag so wichtig sei. Ich wüsste natürlich schon gerne, wie die rechtliche Situation ist, ob er mir den Tag einfach so streichen kann, nachdem er vorher so lange genehmigt war.

    Es wäre mal echt hilfreich hier eine klare rechtliche Aufklärung zu bekommen. Der Arbeitgeber kann doch nicht von jemandem erwarten, dass er sich seine FZA Tage wie in Rufbereitschaftsmodus quasi flexibel hält und brav zuhause bleibt, falls man doch zur Arbeit muss. Das grenzt ja schon an Leibeigenschaft.



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  3. #23
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    @Parotis: Mit Veröffentlichung des Dienstplans der Arbeitgeber sein Direktionsrecht erst einmal verwirkt. Ein einmal veröffentlichter Dienstplan kann nicht einfach so einseitig abgeändert werden. Allerdings gibt es durchaus Urteile (beziehungsweise eines, aus unterster Instanz), die eine Änderung mit einem Vorlauf von vier Tagen für akzeptabel halten. Diese muss aber in jedem Fall von Betriebsrat/Personalrat/Mitarbeitervertretung genehmigt werden. Ich bin Mitglied der Mitarbeitervertretung in meinem Nebenjob - wir haben beispielsweise eine schriftliche Vereinbarung mit dem Dienstgeber, die festhält, dass Änderungen nur in beidseitigem Einvernehmen durchgeführt werden. Unabhängig davon würden wir der Änderung in deinem Fall schon deshalb nicht zustimmen, da du nachweislich fixe Termine an dem Tag hast. Richtiger Ansprechpartner wäre also im Zweifel die betriebliche Interessenvertretung.



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  4. #24
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    Vielen Dank für die Antwort JJ*

    Ich gehe stark davon aus, dass mein LOA mit niemandem aus der Mitarbeitervertretung über den Fall gesprochen hat. In unserem Planungsprogramm steht auch nicht, dass mein FZA storniert sei, da erscheint nur, dass seitens der Klinik der Antrag auf Stornierung gestellt wurde, dem ich natürlich dort nicht zugestimmt habe.

    Auf Nachfrage meint er jetzt eben, dass ich den Tag trotzdem nicht nehmen darf, wie oben beschrieben. Den Tag freizuhaben wäre mir schon sehr wichtig, da ich ja wie gesagt auch Geld ausgegeben habe, das mir in dem Fall verloren ginge. Ich will andererseits aber natürlich auch vermeiden, dass die Sache jetzt völlig eskaliert und hätte das Ganze gerne vernünftig geklärt.

    Echt eine blöde Situation



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  5. #25
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    Wenn man aus dem Frei oder Urlaub zurückkommen muss oder aus dienstlichen Gründen zurücktreten muss, unabhängig davon wie rechtens das in der Einzelsituation sein mag, dann sind die Auslagen vom Arbeitgeber zu erstatten.
    Das würde ich mir vor Arbeitsantritt am entsprechenden Tag schriftlich geben lassen.



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