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  1. #1
    Thom214
    Mitglied seit
    15.04.2021
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    Hallo zusammen,

    hat jemand Erfahrung mit der Auslegung der Protokollerklärung zu Absatz 10 des §10 im TV-Ärzte VKA? Es geht um die Teilung von Wochenenddiensten im Falle von Bereitschaftsdiensten bis zu maximal zwölf Stunden, welche folglich als 0,5 eines Dienstes gewertet werden.
    Findet diese Protokollerklärung in eurem Haus Anwendung, wie ist diese zu verstehen und vor allem bestehen weitere rechtliche Hintergründe/Urteile dazu?
    Relevant wird die Gesamtzahl an BD's, wenn es um die maximal zulässige Anzahl geht bzw. die entsprechende Höherwertung bei Überschreitung der Gesamtanzahl im Halbjahresdurchschnitt. Werden manche Dienste als 0,5 gewertet, werden schnell mal 3-4 Dienste/Halbjahr weniger mit Zuschlägen nach §12 Absatz 3 vergütet.

    Beispiel:

    Folgendes Dienstmodell an einem Samstag/Sonntag:
    - zwei Dienstzeiten werden von zwei Ärzten besetzt
    1. Dienst: von 8 bis 15 Uhr Vollarbeit
    2. Dienst: von 15 bis 20 Uhr Vollarbeit, von 20 Uhr bis 8 Uhr am folgenden Morgen Bereitschaftsdienst (5h Vollarbeit, 12h BD)
    Gezählt wird es wie folgt:
    1. Dienst: komplett Vollarbeit, deshalb natürlich kein "Dienst"
    2. Dienst: 5h Vollarbeit aufs Arbeitszeitkonto, BD wird entsprechend vergütet, jedoch als 0,5 Dienste gezählt,
    da "maximal zwölf Stunden"

    Ich freue mich über Mitbeurteilung, Erfahrungsberichte und Ratschläge zum Umgang mit o. g. Sachverhalt. Vielen Dank!



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  2. #2
    The cake was a lie. Avatar von Endoplasmatisches Reticulum
    Mitglied seit
    16.03.2020
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    1.499
    Die Arbeitgeberinterpretation der Protokollerklärung erscheint mir äußerst originell.
    Rechtsberatung einschalten. Ich denke, ihr werdet verarscht.



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  3. #3
    Nevergiveup Avatar von Anne1970
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    Das von dir beschriebene Modell setzt vermutlich eine Sechs-Tage-Woche voraus und ist zudem schlicht falsch. Buchung von Vollarbeit auf ein Arbeitszeitkonto ist laut TV nicht vorgesehen. Grundsätzlich setzt die 0,5 Regel an Wochenenden voraus, dass es sich vorher um 24 stündige Dienste gehandelt hat, die von einem Arzt ausgeführt wurden. Nur dann kommt begrifflich eine Teilung in Betracht. Wende dich an die Rechtsberatung des MB deines Landesverbands.
    Wissen macht nichts.



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  4. #4
    Diamanten Mitglied
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    @ Anne
    ohne extra einen neuen Thread zu eröffnen.
    BD Sa 9-18 und 18-9 Uhr
    die meisten MA machen nur einen der beiden Dienste es gibt aber auch Kollegen, die sie als 24h machen. Wäre hier der kürzere Dienst 9-18 Uhr für alle in der Abteilung als 0,5 Dienst zu werten?



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  5. #5
    Nevergiveup Avatar von Anne1970
    Mitglied seit
    11.02.2008
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    long time ago
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    Hm… da müsst ich mal nachfragen…
    also die Antwort auf deine Frage ist:
    „Der kürzere Dienst kann dann als 0,5 gewertet werden, wenn es sich vorher um einen ungeteilten 24stündigen gehandelt hat. Die Sonderregel soll nur für die Fälle gelten, in denen ein zuvor 24 stündiger Dienst auf mehrere Ärztinnen verteilt wird.“
    Geändert von Anne1970 (27.10.2022 um 22:40 Uhr)
    Wissen macht nichts.



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