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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Zitat Zitat von Endoplasmatisches Reticulum Beitrag anzeigen
    Ich bin kein Jurist, keine Rechtsberatung.
    Nur substanzloses Laiengeschwurbel.


    § 1 Abs. 1 Satz 1 ÄArbVtrG: "Ein die Befristung eines Arbeitsvertrags mit einem Arzt rechtfertigender sachlicher Grund liegt vor, wenn die Beschäftigung des Arztes seiner zeitlich und inhaltlich strukturierten Weiterbildung zum Facharzt oder dem Erwerb einer Anerkennung für einen Schwerpunkt oder dem Erwerb einer Zusatzbezeichnung, eines Fachkundenachweises oder einer Bescheinigung über eine fakultative Weiterbildung dient."

    § 1 Abs. 3 Satz 5 ÄArbVtrG: "Die Befristung darf den Zeitraum nicht unterschreiten, für den der weiterbildende Arzt die Weiterbildungsbefugnis besitzt."

    ⇒ Eine Befristung mit Sachgrund für eine kürzere Laufzeit als bis zur bei Vertragsabschluss prognostizierten Beendigung der Facharztausbildung ist nur dann rechtens, wenn damit die maximale Weiterbildungsbefugnis ausgereizt wird. Besitzt der Arbeitgeber also eine volle Weiterbildungsermächtigung und gibt trotzdem einen kürzeren Weiterbildungsvertrag raus, bietet das Spielraum für eine Befristungskontrollklage.


    § 1 Abs. 5 ÄArbVtrG: "Die arbeitsrechtlichen Vorschriften und Grundsätze über befristete Arbeitsverträge sind nur insoweit anzuwenden, als sie den Vorschriften der Absätze 1 bis 4 nicht widersprechen."

    ⇒ Schließt die Anwendung von § 14 Abs. 2 TzBfG zur sachgrundlosen Befristung eines Arbeitsvertrages aus. Weiterbildungsverträge können nicht sachgrundlos befristet werden, es sei denn ...

    § 1 Abs. 6 ÄArbVtrG: "Die Absätze 1 bis 5 gelten nicht, wenn der Arbeitsvertrag unter den Anwendungsbereich des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes fällt."

    ⇒ ... Uniklinik bleibt Kangaroo Court.

    Die Befristung ist deutlich unterhalb der Weiterbildungsbefugnis. Die Frage ist das jetzt ausreichend um "nichtig" zu sein?

    Zitat Zitat von anignu Beitrag anzeigen
    Thema "Rotation in MVZ": es gibt Weiterbilder die neben der Klinik auch in einem MVZ arbeiten und die Weiterbildungsbefugnis an die Weiterbildung im MVZ gebunden ist. In so einem Fall wäre es schier dumm eine Rotation ins MVZ abzulehnen weil einem dann die Weiterbildung nicht anerkannt wird...
    Zu deutsch: wir haben zu wenig Informationen für eine sinnvolle Beurteilung dieser Frage.
    Der Vertrag sieht einen Abschluss eines "gleichwertigen Vertrages zu gleichen Konditionen" für den Einsatz im MVZ vor.
    Der Vertrag kann aber eig. nie gleichwertig sein, weil das MVZ nicht an den Tarifvertrag gebunden ist. Das MVZ hat eine Weiterbildung aber nicht vom gleichen Weiterbilder der Arbeitet dort nicht.
    Es war mündlich nie abgesprochen, dass man ins "MVZ kommt", plötzlich soll man doch dorthin, das will ich nicht.

    Die Frage ist ob ich mich dagegen wehren kann.

    Danke Gruß!



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  2. #7
    The cake was a lie. Avatar von Endoplasmatisches Reticulum
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    16.03.2020
    Beiträge
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    Zitat Zitat von Zaiga Beitrag anzeigen
    Es war mündlich nie abgesprochen, dass man ins "MVZ kommt", plötzlich soll man doch dorthin, das will ich nicht.
    Ist eine ambulante Rotation für den Facharztabschluss geboten? Die neuen Weiterbildungsordnungen haben ja in manchen Fächern viel bewegt. Dadurch sind teilweise solche Rotationen notwendig geworden, z.B. weil neue Weiterbildungsinhalte integriert wurden, die regelhaft nur noch ambulant durchgeführt werden.

    Dass das aus Assistentenwarte ggf. maximal unattraktiv ist, verstehe ich. Oft eine weite Anfahrt. Sehr lange reguläre Arbeitstage mit sperrigen Mittagspausen. Und dann fordert die Klinik für die Wochenenden trotzdem noch Dienste ein. Ich hatte auch mal ein Vorstellungsgespräch, wo mir zwischen den gesprochenen Zeilen schnell klar wurde, dass es nur darum ging, sich ein Dienstäffchen anzulachen, das sofort in die neue und bei der Stammbesetzung unbeliebte Rotation abgeschoben wird ...

    Zitat Zitat von Zaiga Beitrag anzeigen
    Die Befristung ist deutlich unterhalb der Weiterbildungsbefugnis. Die Frage ist das jetzt ausreichend um "nichtig" zu sein?
    Zitat Zitat von Zaiga Beitrag anzeigen
    Die Frage ist ob ich mich dagegen wehren kann.
    Du kannst dich immer wehren. Das ist erstmal weniger eine juristische als eine strategische Frage. Individuelle Rechtsberatung zur Sinnhaftigkeit und Erfolgsaussicht bekommst du nur beim Anwalt.

    Willst du die Stelle eigentlich annehmen oder bist du gar angewiesen darauf, ist das sicherlich sinnvoll investiertes Geld. Ist die Stelle eine Option von vielen und eigentlich bist du jetzt schon pissig auf einen Arbeitgeber, der zumindest für dich gefühlt mit nicht ganz sauberen Karten spielt, könnte eine Absage deinerseits sinnvoll sein. Letztlich wird der Arbeitgeber dich vermutlich einfach nicht einstellen, wenn du mit den vorgegebenen Konditionen nicht einverstanden bist. Musst du wissen.



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  3. #8
    Banned Avatar von Haldole
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    22.10.2022
    Ort
    Mainzel...
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    Vorbei und in Klinik
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    44
    Naja, wenn jmd. schon XXX Zeit Weiterbildung hat (z.B. 3 Jahre), warum soll man ihn dann für volle 5 Jahre einen Vertrag geben. Realistisch wären 2-3 Jahre.

    Wenn im Vertrag etwas anderes steht als mündlich besprochen, würde ich das am besten mit dem Chef dort abklären.
    Wenn es dann unüberwindbare Meinungsverschiedenheiten gibt, bleibt die Option den Vertrag nicht zu unterschreiben. Ganz simpel einfach.



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  4. #9
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von Endoplasmatisches Reticulum Beitrag anzeigen
    Ist eine ambulante Rotation für den Facharztabschluss geboten? Die neuen Weiterbildungsordnungen haben ja in manchen Fächern viel bewegt. Dadurch sind teilweise solche Rotationen notwendig geworden, z.B. weil neue Weiterbildungsinhalte integriert wurden, die regelhaft nur noch ambulant durchgeführt werden.

    Dass das aus Assistentenwarte ggf. maximal unattraktiv ist, verstehe ich. Oft eine weite Anfahrt. Sehr lange reguläre Arbeitstage mit sperrigen Mittagspausen. Und dann fordert die Klinik für die Wochenenden trotzdem noch Dienste ein. Ich hatte auch mal ein Vorstellungsgespräch, wo mir zwischen den gesprochenen Zeilen schnell klar wurde, dass es nur darum ging, sich ein Dienstäffchen anzulachen, das sofort in die neue und bei der Stammbesetzung unbeliebte Rotation abgeschoben wird ...



    Du kannst dich immer wehren. Das ist erstmal weniger eine juristische als eine strategische Frage. Individuelle Rechtsberatung zur Sinnhaftigkeit und Erfolgsaussicht bekommst du nur beim Anwalt.

    Willst du die Stelle eigentlich annehmen oder bist du gar angewiesen darauf, ist das sicherlich sinnvoll investiertes Geld. Ist die Stelle eine Option von vielen und eigentlich bist du jetzt schon pissig auf einen Arbeitgeber, der zumindest für dich gefühlt mit nicht ganz sauberen Karten spielt, könnte eine Absage deinerseits sinnvoll sein. Letztlich wird der Arbeitgeber dich vermutlich einfach nicht einstellen, wenn du mit den vorgegebenen Konditionen nicht einverstanden bist. Musst du wissen.
    Das Problem, ich arbeite bereits dort. Ich will den zusätzlichen Vertrag nicht unterschreiben.
    Der Chef ist nicht das Problem, das KH wurde verkauft.

    Zitat Zitat von Haldole Beitrag anzeigen
    Naja, wenn jmd. schon XXX Zeit Weiterbildung hat (z.B. 3 Jahre), warum soll man ihn dann für volle 5 Jahre einen Vertrag geben. Realistisch wären 2-3 Jahre.

    Wenn im Vertrag etwas anderes steht als mündlich besprochen, würde ich das am besten mit dem Chef dort abklären.
    Wenn es dann unüberwindbare Meinungsverschiedenheiten gibt, bleibt die Option den Vertrag nicht zu unterschreiben. Ganz simpel einfach.
    Der Chef ist wie gesagt nicht das Problem. Das Problem ist die neue GF.
    Ich bin bereits dort länger beschäftigt, es geht um den Zusatzvertrag fürs MVZ den ich jetzt plötzlich unterschreiben soll.

    Wo kriegt man am besten eine Rechtsberatung v.a. Ärzte / Arbeitsrecht?



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  5. #10
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    22.05.2014
    Ort
    im Rheinland
    Semester:
    4. WBJ - Labor
    Beiträge
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    Marburger Bund, falls du da Mitglied bist. Ansonsten glaube ich, auch bei den Fachverbänden (z.B. Bund deutscher Anästhesisten etc.) falls da eine Mitgliedschaft besteht.
    Andere Lösung wäre bei der eigenen Rechtsschutzversicherung anzurufen und den Fall zu schildern. Da könnten aber je nach Versicherung Kosten entstehen.



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