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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #31
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    Mhh, das beruhigt glaube ich nur so mäßig. Es soll ja Leute geben, die noch >30y arbeiten müssen. Insofern ist das mE sehr relevant, wie sich diese Reform auf die Flexibilität, Vergütung etc von Ärzten auswirkt.

    Kann sich jmd vorstellen, was mit der pflegerischen Leitung der Level-1i Häuser gemeint ist? Wird das eine Art Kurzzeitpflege mit Arztbetreuung?



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  2. #32
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Wie gesagt: Das kann dir vermutlich in den nächsten Jahren niemand sagen. Aktuell sowieso nicht. Und es ist ja nicht so, dass ich kurz vor der Rente stehe und das für mich auf keinen Fall mehr von Belang ist.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  3. #33
    Diamanten Mitglied
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    Hmmm....ich bin da auch eher beunruhigt....

    Im Vortrag wurde ja davon gesprochen, dass der Einstieg in den Gesetzgebungsprozess bereits für 2023 geplant ist (was auch immer das heißt).
    Ich fürchte unser Gesundheitsminister will da nichts anbrennen lassen und die Reform auf jeden Fall noch in seiner Amtszeit durchdrücken.

    Und sicher....die Beharrkräfte in Deutschland sind groß....sieht man ja gerade beim Thema Gematik und Anschlüsse und Digitalisierung aber....
    verlassen würd ich mich darauf nicht.

    Thema Weiterbildung: Es mag ja für die Ausbildung durchaus sinnvoll sein, verschiedene Versorgungsstufen kennenzulernen. Nur bedeutet das, dass von den Ärzten in Weiterbildung einfach mal so eine erhöhte Mobilität und Flexibilität verlangt wird. Blöd wenn man eine Familie hat oder gründen will.
    Außerdem befürchte ich, dass die Ärzte damit indirekt auch zur Arbeit in Level I Krankenhäusern in der Pampa gezwungen werden, wo keiner hinwill.
    Versorgungstechnisch natürlich ein gelungener Coup. Für junge Ärzte trotzdem schei#e.
    Anders rum ist es auch blöd: nicht jeder ist für die Arbeit an einem Maximalversorger geschaffen.....

    Thema "Ambulantisierung": Schön und gut wenn`s klappt, aber als Pessimist seh ich die Leute die tagsüber im KH behandelt und dann für die Nacht nach hause geschickt werden, schon als Notfälle in der ZNA. Mit Fieber, Blutung, Delir....sucht euch was aus. Am besten noch in einer ZNA wo sie mit ihrer Vorgeschichte dann NICHT bekannt sind, weil Level In und Level Ii ja getrennt sind....
    Ganz zu schweigen vom ganzen Dokumentationsaufwand der da dran hängt....

    Also ich hab das Gefühl, für uns Ärzte macht diese Reform vieles schlimmer...
    "Die Menschen sind schlecht und die Welt ist am Arsch, aber Alles wird gut!"



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  4. #34
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Naja, das mit den ambulanten Operationen sollte 2021 schon laufen.
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  5. #35
    Ldr DptoObviousResearch
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    Zitat Zitat von Nefazodon Beitrag anzeigen
    [...]-Auch für die ärztliche Weiterbildung ist explizit eine Kooperation zwischen den Versorgungsstufen geplant. Das heißt jeder Weiterbildungsassistent muss einige Zeit an einer Stufe I Klinik gearbeitet haben und einige Zeit an einer Stufe III Klinik.
    Bedeutet: Maximalversorger soll Pflicht werden. Bedeutet auch: ggf. Standortwechsel in der Weiterbildung.[...]
    -Während die Pflegekosten aus den DRGs ja schon ausgegliedert wurden, sollen die Arztkosten nicht ausgegliedert werden ("zu teuer") und in den rDRGS inkludiert bleiben. Ich befürchte, dass die KHs dann dort sparen werden zukünftig.
    [...]Was haltet ihr davon?
    Ich schrieb es ja schon an anderer Stelle: Da ist richtig Sparpotential für Geschäftführung und sonstige Menschen mit Zielvereinbarung.
    Da die Arbeitgeberin frei darin ist, die Stufe des Bereitschaftsdienstes anhand ihrer Erfahrungswerte festzulegen und man lückenlose Aufzeichnungen aller Diensttuenden über einen repräsentativen Mindestzeitraum braucht um den zu erschüttern und überdies ein regelwidrig angeordneter Dienst nicht zur Pflicht einer Mehrvergütung führt, dann wird es möglich sein, die Maximalversorger mit sehr wenig offizieller ärztlicher Arbeitszeit zu betreiben. Wenn man sich in der Kammer jetzt noch offiziell darauf einigt, dass als Weiterbildungszeit nur die Zeit zählt, die in Anwesenheit des Weiterbildungsermächtigten geleistet wird und in die Zentrumszeit Anforderungen für die Weiterbildung reinschreibt, die sowieso von Zentrumsoperateuren (oder was immer im Fachgebiet relevant ist) erbracht werden müssen, dann dürfte man sicherstellen, dass sich alle Bereitschaftsdienst der Stufe I mit freiwilligem Weiterarbeiten am Folgetag gefallen lassen dürfen. Um das abzusichern würde es sich anbieten, dass die Maximalversorger noch eigene juristische Personen sind und damit es zu einem Wechsel der Arbeitgeberin kommt und damit eine neue Probezeit möglich ist.
    Jedenfalls dürften durch diese Maßnahmen viel ärztliche Arbeitszeit bei gleichzeitig geringerer Inanspruchnahme des Budgets generiert werden können.
    Zitat Zitat von Evil
    Im Zweifel ist für einen Kardiologen eine Koro immer indiziert.



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