Das muss man sich wirklich mal auf der Zunge zergehen lassen: Zur ärztlichen Weiterbildung gehört zwangsläufig die Teilnahme an Diensten. Ohne Dienste keine Anerkennung als Weiterbildungszeit. Aber Mehrarbeit durch Dienste gehört nicht zur ärztlichen Weiterbildung, weil da keine "umfassende und gründliche" Ausbildung erfolgt.
Kann man sich nicht ausdenken, sowas ...