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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo in die Runde,

    ich tendiere momentan stark zum Facharzt Psychiatrie oder Psychosomatik. Bei Ersterem wurde ich von einer Psychiaterin, die in der Klinik ist, darauf hingewiesen, dass in der Niederlassung bei Psychiatersitzen Gesprächstherapie nur sehr gering von der kV vergütet wird (anders als bei reinen gesprächstherapeutischen Praxen). Leider finde ich kaum Informationen dazu, würde mich aber gerne näher mit der Thematik beschäftigen. Der Bereich Psychiatrie macht für mich eigentlich die Kombination aus Medikation und Gesprächstherapie aus. Reine Medikation und Diagnostik kann ich mir dauerhaft nicht vorstellen und bin grundsätzlich etwas stutzig. Es gibt doch auch viele Allgemeinmediziner, die mit Zusatzweiterbildung Psychotherapie Gesprächstherapie (ich meine nicht nur die psychosomatische Grundversorgung) anbieten. Ist die Abrechnung hier ähnlich problematisch?

    Ich würde mich über eure Erfahrungen freuen!



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  2. #2
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    Generell gesagt würde ich empfehlen, mit Blick auf deine bisherigen Beiträge, zunächst einmal das Studium zu beginnen bzw in diesem zumindest bis in die (mittlere) Klinikzeit voran zu schreiten. Aus persönlicher Erfahrung verändert diese Zeit / Entwicklung den Facharztwunsch nicht selten. Vor allem wenn man schon vor / zu Beginn des Studiums hierbei schwankt, auch hierbei, siehe deine bisherigen Beiträge.
    Sollte es dann soweit sein würde ich raren im Rahemen entsprechender Famulanturen /Praktika einen Blick im das Fach zu gewinnen und Gespräche mit praktizierenden Kollegen zu suchen. Insgesamt würde ich raten die Facharztwahl mehr am Inhalt/ der alltäglichen Arbeit als dem finanziellen fest zu machen, auch hierbei leider aus eigener leidiger Erfahrung...



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  3. #3
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    Du bist mindestens 11 Jahre davon entfernt, in diese Situation zu kommen. Bis dahin kann sich sehr viel geändert haben. Ich kenne solche Gedankenspiele auch, aber damit kann man echt wertvolle Lebenszeit in den 20ern verschwenden. Es wird mit der Fachwahl sehr wahrscheinlich eh anders kommen! Und wenn dir das alles so wichtig sein sollte, dann beschäftige dich vielleicht erst einmal mit dem Fach.



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  4. #4
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    Bei Ersterem wurde ich von einer Psychiaterin, die in der Klinik ist, darauf hingewiesen, dass in der Niederlassung bei Psychiatersitzen Gesprächstherapie nur sehr gering von der kV vergütet wird (anders als bei reinen gesprächstherapeutischen Praxen).
    Das ist falsch. Sowohl bei einem Psychiatrischen Sitz als auch bei einem ärztlichen Psychotherapeuten Sitz wird die PT über das Kapitel 35 abgerechnet und damit völlig gleich als Einzelleistung vergütet. Voraussetzung ist, dass die Genehmigung der Psychotherapie durch die KV vorab erfolgt ist und das ist abhängig von der Facharzt-/Zusatzbezeichnung nicht vom Sitz.



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  5. #5
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    Jap
    Dank Tips von dir hab ich es nun hinter mir und kann bestätigen:
    Mit meinem Standard Facharzt „Psychiatrie und Psychotherapie“ auf einem Standart Psychiater (=Nervenarzt) Sitz kann ich Psychotherapie jetzt genauso Abrechnen wie jeder Psychotherapeut 🥳



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