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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
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    Zitat Zitat von Haffi Beitrag anzeigen
    Hier zum Beispiel die entsprechende Infosite der KVWL:
    https://www.kvwl.de/mitglieder/niede...g/quereinstieg

    Regeln natürlich wie immer je nach KV variierend
    Was ist denn mit Quereinsteigern ohne Facharzt? Die KV hat gesagt, dass ich nur Anspruch auf das Gehalt des Weiterbildungsjahres hätte, also vermutlich das 4. WBJ, wenn man noch die 24 ambulanten Monate macht. Der Jurist des Marburger Bund meinte allerdings, wenn die Praxis nach TV Ärzte VKA zahlt, dann ist das eben Stufe 6 (6200 € versus 5600 € in Stufe 4). Hatte die letzte Klinik bei mir auch anstandslos gezahlt.



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  2. #17
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    Zitat Zitat von Haffi Beitrag anzeigen
    Also ich kenne niemanden, der mit realen 30 Stunden nicht die volle Förderung erhalten hat
    Macht eine Arbeitszeit zwischen 20 und 30 Stunden dann überhaupt Sinn, wenn man schon ab 30 Stunden die volle Förderung erhält?



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  3. #18
    Diamanten Mitglied Avatar von Fr.Pelz
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    Zitat Zitat von Reflex Beitrag anzeigen
    Man bekommt von 5000 bis zu 9000€ Förderung. Voraussetzung ist, dass man vorher in einer Tätigkeit im Krankenhaus war, wo man auch soviel schon verdient hat (man muss das mit Gehaltsabrechnungen nachweisen) und wird auch nur in Gemeinden bis 40000 Einwohner gewährt. Mitnichten bekommt das jeder Quereinsteiger einfach so…
    Das ist richtig und es sind ja auch 9000 brutto- trotzdem natürlich schon schön und wenn man kv-Dienste macht, kann man sich die ja auch vergüten lassen.
    And then again, it´s not out of the realm of extreme possibility...



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  4. #19
    Diamanten Mitglied
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    Ich persönlich finde es richtig, dass das sonst entstehende Lohngap für Fachärzte kompensiert wird, weil es die Wahrscheinlichkeit steigert, dass für Quereinsteiger Allgemeinmedizin in Frage kommen kann und es ansonsten in unterversorgten Gebieten in Zukunft düster aussehen wird. Aber gänzlich bedingungslos ist es eben auch nicht… die KVen sind insgesamt in den Förderungen großzügig.



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  5. #20
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    Zitat Zitat von Absolute Arrhythmie Beitrag anzeigen
    Stehen dann 30h im Arbeitsvertrag?
    Nein. Man sollte schon darauf achten, dass 40 Stunden im Arbeitsvertrag stehen. Ich kenne allerdings nur wenige Assistenzärzte in der Praxis, die real die 30 bis 35 Stunden überschreiten - allein schon aufgrund der kurzen Tage am Mittwoch und Freitag.



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