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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo,
    kennt jemand eine Quelle, wo zusammengefasst ist , auf was man als freiberuflicher Notarzt, der hauptsächlich in der Klinik tätig ist achten muss?

    Rentenversicherung: Muss man sich da befreien lassen? Ziehen die Versorgungswerke einem was ab?

    Steuererklärung: Wie viel pro Jahr ist Steuerfrei? Was ist alles absetzbar?

    Versicherungen: Reicht die Haftpflicht? Auf was muss man achten?

    Suchfunktion ergab leider nur ältere Threads und momentan scheint sich ja regelmäßig viel zu ändern. Vielleicht gibt es irgendwo eine Zusammenfassung. Leider findet man im Internet oft widersprüchliche Infos zu verschiedenen Themen.



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  2. #2
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    Keiner ?



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Kommt wahrscheinlich drauf an wo du genau tätig bist, kann dir aber meine Erfahrungen aus Bayern mitteilen; fahre seit August diesen Jahres Notarzt.

    - Rentenversicherung: Notarztfahren ist sozialversicherungsfrei, solange du mind. 15h/Woche in der Klinik arbeitest; gemeldet hab ich niemandem irgendwas

    - Steuern: hab noch keine Steuererklärung als Notarzt gemacht, in Bayern gibt es wohl einen Freibetrag von 3000€, den man als Notarzt geltend machen kann, aber da gibt es irgendwelche Voraussetzungen (Übungsleiterpauschale?) und es wird wohl häufig auch abgelehnt

    - hab mir ne Berufshaftpflicht von der deutschen Ärztefinanz geholt. Kostet inklusive Privathaftpflicht für meine Frau und mich 50€/Jahr, da sind glaub ich 50 Notarztdienste pro Jahr mit dabei.



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  4. #4
    Diamanten Mitglied
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    Ob die Übungsleiterpauschale anerkannt wird, hängt vom Finanzamt ab.


    Für die Steuer halte ich 1/3 des ausgezahlten Lohnes zurück. Im ersten Jahr musst du bei der Steuererklärung nachzahlen. Ab dann musst du für jedes Quartal eine Vorauszahlung leisten. Wird anhand deiner Gesamteinnahmen festgelegt.

    Ich setze eigentlich alles von der Steuer ab: Fahrtkosten Kilometergenau, Mobilfunkvertrag, Kleidung, Laptop, Verpflegung, Fortbildungen wie inkl. Reisekosten und Übernachtungen ….

    Als Haftpflichtversicherung habe ich auch die o.g. mit den 50 Freifahrten - ich fahre 2-3x/Monat; aktuell aber sehr wenig.



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  5. #5
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    Man braucht also weder der RV, noch dem Versorgungswerk was zu melden? Die fragen doch jedes Jahr nach oder?

    Also das mit der Übungsleiterpauschale ist dementsprechend immer unterschiedlich, ob es anerkannt wird?

    Danke für die Rückmeldungen



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