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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #61
    Dunkelkammerforscher
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    das war mal...
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    Zitat Zitat von Teevee Beitrag anzeigen
    Bei der bayerischen Versorgung steht „Diese Anpassung erfolgt in Angleichung an die mit Wirkung vom 11. April 2017 in Kraft getretene Regelung in § 23 c Abs. 2 SGB IV“

    Also müsste das eigentlich für alle Bundesländer gelten, oder?
    Nein. Ob das Versorgungswerk angleicht oder nicht steht ihm frei. Die Versorgungswerkabgaben sind in drm Fall ja eben keine Sozialabgaben nach SGB IV.
    Da gibt es noch ganz andere Sachen...



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  2. #62
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    feddich
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    In Nordrhein wird am Ende jedes Jahres vom Versorgungswerk abgefragt, welche Einkünfte man aus selbstständiger, ärztlicher Tätigkeit hatte. Davon werden 14% gefordert!
    Allerdings zählte Tätigkeit im (Kinder-)Impfzentrum tatsächlich nicht, das war ja auch (mir zumindest) nicht ganz klar, ob das Versorgungswerk die Ausnahmeregelungen für SarsCov2 Impftätigkeit da anerkennt.
    Vertretungsdienst, KV Dienste, etc wurden aber immer voll gerechnet. Wie schaut das denn mit Notarztdiensten in Nordrhein aus, weiß das jemand?



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  3. #63
    Diamanten Mitglied Avatar von Matzexc1
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    Mal was zum Thema maximale Dienstdauer:

    Weiß irgendjemand wie lange man maximal fahren darf bevor es haftungsrechtlich schwierig wird?
    Ich hab jetzt unterschiedliches gehört und finde aber nichts dazu
    Geduld ist eine Tugend.
    Aber warum dauert alles immer so lange?

    Und als alle Hoffnung verloren war,kam ein Licht von oben und eine Stimme sprach:
    "Fürchte dich nicht, denn es könnte schlimmer sein"
    Und siehe da es kam schlimmer.



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  4. #64
    Gold Mitglied Avatar von mediman404
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    Zitat Zitat von mkw44 Beitrag anzeigen
    In Nordrhein wird am Ende jedes Jahres vom Versorgungswerk abgefragt, welche Einkünfte man aus selbstständiger, ärztlicher Tätigkeit hatte. Davon werden 14% gefordert!
    Allerdings zählte Tätigkeit im (Kinder-)Impfzentrum tatsächlich nicht, das war ja auch (mir zumindest) nicht ganz klar, ob das Versorgungswerk die Ausnahmeregelungen für SarsCov2 Impftätigkeit da anerkennt.
    Vertretungsdienst, KV Dienste, etc wurden aber immer voll gerechnet. Wie schaut das denn mit Notarztdiensten in Nordrhein aus, weiß das jemand?
    Das würde mich auch interessieren, bei Google habe ich auf die Schnelle nichts gefunden…
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  5. #65
    Platin Mitglied Avatar von crossie
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    Ich weiß es nicht genau, habe aber immer wieder von 24h gehört. Bei uns in der Klinik wird auch ganz genau auf diese 24h Grenze geachtet.



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