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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Diamanten Mitglied
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    Der Rentenversicherung habe ich nichts gemeldet - im Endeffekt befindet man sich ja im einem Graubereich. Sozialversicherungstechnisch ist man abhängig beschäftigt; aber sozialversicherungsbefreit wenn man einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung im Jahresdurchschnitt >15h/Woche nachgeht. Mein Versorgungswerk weiß bescheid. Spätestens auf dem Steuerbescheid sind die Einnahmen ja aufgeführt. Ich muss aber keine Beiträge für die Notarzttätigkeit abführen.

    "Jahresdurchschnitt" ist wichtig, da man kurze Perioden ohne Anstellung überbrücken kann. Das wusste ich zu Beginn nicht und habe einige komplizierte Konstrukte aufgebaut. Krankenversicherungsbeiträge muss man aber unter Umständen leisten.

    Die Einnahmen gebe bei der Steuererklärung im Bereich Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit an, mache eine Einnahmenüberschussrechnung (Formular EÜR) und nehme wie oben beschrieben alles Mögliche auf die Ausgabenseite. Die Übungsleiterpauschale wird bei mir immer gestrichen. Würde ich aber immer in die Steuererklärung aufnehmen und dann schauen was passiert. Auch ruhig mal Einspruch einlegen.



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  2. #7
    Registrierter Benutzer
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    Wie sieht es mit zweitmitgliedschaft bei den ärztekammern aus?



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  3. #8
    Registrierter Benutzer
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    Super Thread für die Übersicht über diese ganzen Steuersachen!
    Ich hätte hier noch ein paar Fragen dazu, vielleicht wissen die „erfahreneren Hasen“ da Bescheid, würde mich sehr über Antworten freuen

    Kann man die Verpflegungspauschale tatsächlich pro Notarztdienst ansetzen? Ich dachte, das geht nur, wenn man kummuliert innerhalb einer Schicht 8h vom Tätigkeitsort (=der Wache) weg ist. Und kann man Mobilfunk zu 100% absetzen, obwohl man es auch privat nutzt oder wird das nicht so genau differenziert?

    Und bzgl der Übungsleiterpauschale: Habt ihr 3k von euren Einnahmen abgezogen und in der ÜL-Pauschale eingetragen und den Rest dann in der EÜR?

    Vorletztes Jahr habe ich die ÜL-Pauschale durchbekommen, habe aber auch insgesamt <3k als Notarzt dazuverdient, sodass ich nichts darüberhinaus anzugeben hatte. Wenn mir nun für letztes Jahr bei deutlich >3k Verdienst die Pauschale gestrichen würde, könnte ich dann Widerspruch einlegen mit der Begründung, dass die Pauschale das Jahr zuvor akzeptiert wurde oder stelle ich mir damit ggf eher selber ein Bein, weil dann ggf auch der Bescheid vom Vorjahr nochmal genauer angeschaut wird..?

    Liebe Grüße und danke für eure Antworten



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  4. #9
    Diamanten Mitglied
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    Das mit der Verpflegungspauschale gilt meines Wissens für die Abwesenheit von deinem Dienstort im Angestelltenverhältnis. Da du steuerrechtlich als Notarzt selbstständig bist, fällt es quasi unter Betriebsausgaben in der EÜR. Ich gebe somit die tatsächlich entstandenen Kosten an, wenn ich zwischen zwei Einsätzen im 3* Restaurant dinniere und den NEF-Fahrer im Zuge der Einsatznachbesprechung zum Geschäftsessen einlade. Ich habe dafür eine Exceltabelle in der ich auch die tatsächlich angefallenen Fahrtkosten Kilometergenau angebe (bspw. Klinik - Wache - Wohnung 160km x €0,3). Für meinen Mobilfunkvertrag setze ich 50% der tatsächlichen Kosten an. Warum 50%? Keine Ahnung, habe ich einfach so gemacht. Ich telefoniere eigentlich im Dienst nie mit meinem eigenen Handy.

    Zur Übungsleiterpauschale kann ich nichts sinnvolles beitragen. Wurde mir gleich beim ersten Mal gestrichen. Der Beamte hat in der Steuererklärung eine plausible Begründung aufgeführt, weshalb ich auch keinen Einspruch eingelegt habe.



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  5. #10
    Diamanten Mitglied
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    Zweitmitgliedschaft bei einer Ärztekammer habe ich mich für Notarztdienste gar nicht darum bemüht. Fahre auch zu 95% in meiner Heimat.

    Als Frischling habe ich für jeden einzelnen NEF-Standort Befreiungsanträge gestellt. Daraufhin haben mich eine Personalabteilung und mein Versorgungswerk panisch angerufen und mir empfohlen die Anträge zurück zu ziehen. Das habe ich dann auch gemacht



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