teaser bild
Seite 3 von 24 ErsteErste 123456713 ... LetzteLetzte
Ergebnis 11 bis 15 von 116
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    20.12.2009
    Beiträge
    185

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Zitat Zitat von Teevee Beitrag anzeigen
    Super Thread für die Übersicht über diese ganzen Steuersachen!
    Ich hätte hier noch ein paar Fragen dazu, vielleicht wissen die „erfahreneren Hasen“ da Bescheid, würde mich sehr über Antworten freuen

    Kann man die Verpflegungspauschale tatsächlich pro Notarztdienst ansetzen? Ich dachte, das geht nur, wenn man kummuliert innerhalb einer Schicht 8h vom Tätigkeitsort (=der Wache) weg ist. Und kann man Mobilfunk zu 100% absetzen, obwohl man es auch privat nutzt oder wird das nicht so genau differenziert?

    Und bzgl der Übungsleiterpauschale: Habt ihr 3k von euren Einnahmen abgezogen und in der ÜL-Pauschale eingetragen und den Rest dann in der EÜR?

    Vorletztes Jahr habe ich die ÜL-Pauschale durchbekommen, habe aber auch insgesamt <3k als Notarzt dazuverdient, sodass ich nichts darüberhinaus anzugeben hatte. Wenn mir nun für letztes Jahr bei deutlich >3k Verdienst die Pauschale gestrichen würde, könnte ich dann Widerspruch einlegen mit der Begründung, dass die Pauschale das Jahr zuvor akzeptiert wurde oder stelle ich mir damit ggf eher selber ein Bein, weil dann ggf auch der Bescheid vom Vorjahr nochmal genauer angeschaut wird..?

    Liebe Grüße und danke für eure Antworten
    Kann man denn dann auch einfach eine Verpflegungspauschale oder muss es konkrete Rechnungen geben (Restaurant, Supermarkt, etc..)?



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  2. #12
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    11.12.2015
    Ort
    Goro's Lair
    Semester:
    Vor-Hölle
    Beiträge
    362
    Eine Pauschale ist ja deshalb glaube ich eine Pauschale, weil sie eben „pauschal“ die entstandenen Kosten mehr oder weniger decken soll, um eben einen detaillierten Nachweis zu verhindern.
    Will sagen: der Staat akzeptiert ohne Nachweis zB 12 Euro für deine Essenskosten pro xyz-Dauer der Abwesenheit. Wenn du drunter liegst, freu dich, wenn du drüber liegst, haste Pech gehabt bzw profitierst du ja immer noch von einer Erleichterung. Oder du begründest, warum du mehr haben willst.

    Ich gebe bei der Steuererklärung als Notarzt immer die genaue Anzahl an Diensten an, dh:
    - Hinfahrt und Rückfahrt zur/von Wache mit km
    - die Verpflegungspauschale bei entsprechender Abwesenheit, jeweils für Tagdienste oder 24h-Dienste
    - PKW-Kosten als Betriebsvermögen
    - Wäscheladungen
    - Porto für Rechnungen
    - Reparatur und Anschaffung von Dienstkleidung
    - Pauschale von glaube ich 103 Euro wurde immer akzeptiert.

    Aber ich sammle keine Rechnungen vom Pizzaessen mit den Teamkollegen. Finde ich albern.

    Du musst auf die NA-Einnahmen lediglich Einkommenssteuern zahlen.
    Keine Befreiung von der DRV notwendig.

    Allerdings muss man die Einnahmen auf dem Einkommenerhebungsbogen der entsprechenden Ärzteversorgung einmal im Jahr angeben. Ohne Konsequenz denke ich.

    Letzten Endes kenne ich Leute, die ein Jahr nur Notarzt gefahren sind und keine sozversicherungspflichtige Tätigkeit hatten. Wie die das machen, wenn sie verunfallen oder krank werden (bei GKV), weiss ich allerdings nicht.

    Ein Kollege hat seine Praxis aufgegeben und fährt ebenfalls nur Notarzt, zahlt aber bewusst sowohl ins Versorungswerk als auch in die DRV ein. Das ist mE korrekt. Ist ihm aber auch egal, da er nur noch paar Jahre zur Rente hat und genügend Einnahmen so generiert. Versicherung weiss ich allerdings nicht, wie er das macht?

    Meine Haftpflicht (DÄF) deckt nach Rücksprache bis zu 90 Dienste in „nicht leitender Funktion“ (also als normaler NA).
    Was ein „Dienst“ ist, konnte die Versicherung aber auch nicht genau definieren: 12h im Dienstplan? Oder einmal hinfahren (wie ich es verstehen würde)?
    Nicht untrivial, da ein 36h Dienst so auch schnell zu 3 Diensten im Streitfall werden können.



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  3. #13
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    30.01.2013
    Beiträge
    1.064
    Mein Beispiel war überspitzt formuliert. Ich lade die Kollegen nicht ein. Die Verpflegungspauschale beträgt glaube ich €14 für bis zu 8h Abwesenheit vom ursprünglichen Dienstort und 28€ für mehr als 8h Abwesenheit. Mehr wird eigentlich auch vom Finanzamt nicht anerkannt - außer es ist ein Geschäftsessen. Vielleicht gebe ich zukünftig auch die Pauschalen an. Bisher hatte ich für Abends und Morgens jeweils ca. 5€ tatsächliche Ausgaben.

    Die Krux liegt in der Festlegung des Dienstortes. Ich sehe meine Privatadresse als Firmsitz. Dort ist auch mein Arbeitszimmer (auch in der Steuererklärung angegeben). Die Wache ist mein auswärtiger Arbeitsort.

    Der Punkt mit Dienstbeginn und -Ende ist wirklich interessant. Bin bisher immer vom Zeitpunkt der Funkübergabe ausgegangen. Ich mache eigentlich maximal 24h Dienste. So eine Zeitspanne ist bei Ärzten ja üblich.

    Ich hole mir Infos auf Gründerseiten.



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  4. #14
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    11.12.2015
    Ort
    Goro's Lair
    Semester:
    Vor-Hölle
    Beiträge
    362
    Zitat Zitat von hebdo Beitrag anzeigen
    Mein Beispiel war überspitzt formuliert. Ich lade die Kollegen nicht ein. Die Verpflegungspauschale beträgt glaube ich €14 für bis zu 8h Abwesenheit vom ursprünglichen Dienstort und 28€ für mehr als 8h Abwesenheit. Mehr wird eigentlich auch vom Finanzamt nicht anerkannt - außer es ist ein Geschäftsessen. Vielleicht gebe ich zukünftig auch die Pauschalen an. Bisher hatte ich für Abends und Morgens jeweils ca. 5€ tatsächliche Ausgaben.

    Die Krux liegt in der Festlegung des Dienstortes. Ich sehe meine Privatadresse als Firmsitz. Dort ist auch mein Arbeitszimmer (auch in der Steuererklärung angegeben). Die Wache ist mein auswärtiger Arbeitsort.

    Der Punkt mit Dienstbeginn und -Ende ist wirklich interessant. Bin bisher immer vom Zeitpunkt der Funkübergabe ausgegangen. Ich mache eigentlich maximal 24h Dienste. So eine Zeitspanne ist bei Ärzten ja üblich.

    Ich hole mir Infos auf Gründerseiten.
    Also ich gebe immer in meiner Steuererklärung den Weg von zuhause zur Rettungswache an. Dieser Weg wurde immer anerkannt.
    Die VP auch.
    Abzüglich der PKW-Kosten und aller sonstigen irgendwie mit Notarztätigkeit zusammenhängende WerbungsKosten bleiben die Einnahmen in dem Jahr halt zu versteuern übrig. Thats it. Bislang nie ein Problem.

    Das mit den Diensten ist echt nicht ganz klar, ich denke aber für viele irrelevant.
    Erstens muss es ja zum Streitfall mit der Versicherung kommen, also zu einem Haftungsfall.
    Dann müsste dieser Einsatz auch ausgerechnet ausserhalb der versicherten Anzahl an Diensten liegen, also zB Ende des Jahres.

    Weiterhin sind wir (zumindest bei uns in Bayern) über die Kassenärztliche Vereinigung und das Land versichert. Irgendwer wird schon dahinter sein - ausser natürlich bei grobem Vorsatz vielleicht, aber da greift ja keine Versicherung.

    Im Dienstplan der KV steht man ja schon irgendwie so drin, dass 12 Stunden ein „Dienst“ sind bzw eine „Schicht“.
    Kann da die Versicherungsgesellschaft schon auch verstehen.



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  5. #15
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    20.12.2009
    Beiträge
    185

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Macht es denn Sinne, alle mit ärztlichen Werbungskosten/Kammerbeitrag etc. komplett in der EÜR von den Notarzteinkünften abzuziehen (und wird das vom Finanzamt idR so akzeptiert)? Soweit ich weiß, wird die Nebentätigkeit mit der ungünstigsten Steuerklasse 6 besteuert und die könnte man damit möglichst weit runterdrücken 🤔

    Und kann man denn außer der km-Pauschale noch andere Kosten rund um den PKW absetzen, auch wenn man diesen auch im Privatleben nutzt? zB Reifenwechsel, Öl etc.



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
Seite 3 von 24 ErsteErste 123456713 ... LetzteLetzte

MEDI-LEARN bei Facebook