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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
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    Zitat Zitat von hebdo Beitrag anzeigen
    Zweitmitgliedschaft bei einer Ärztekammer habe ich mich für Notarztdienste gar nicht darum bemüht. Fahre auch zu 95% in meiner Heimat.
    Wieso sollte man sich denn freiwillig noch in einer zweiten Kammer um die Mitgliedschaft bemühen? Außer noch mehr Beitrag hat man ja nichts davon, oder?



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  2. #17
    Diamanten Mitglied
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    Du kannst bei gemischt genutzten Betriebsmittel alle Kosten anteilig absetzen. Bei entsprechendem Umfang wäre ein Businessleasing denkbar und der komplette Aufwand absetzbar.

    Eine Mitgliedschaft in einer zweiten Kammer macht absolut keinen Sinn sondern nur Kosten - aber sobald man eine ärztliche Tätigkeit in einem anderen Kammerbereich aufnimmt, ist man verpflichtet sich anzumelden.



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  3. #18
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    Zitat Zitat von hebdo Beitrag anzeigen
    Du kannst bei gemischt genutzten Betriebsmittel alle Kosten anteilig absetzen. Bei entsprechendem Umfang wäre ein Businessleasing denkbar und der komplette Aufwand absetzbar.
    Interessant, dh wenn ich ca aufschlüsseln kann, wie viel meiner jährlichen Fahrleistung auf berufliche (bzw Notarzt-assoziierte) Nutzung entfällt, kann ich zusätzlich zur Kilometer-Pauschale alle KfZ-Kosten anteilig absetzen? Das wäre ja prima. Da kommt durchaus was zusammen, bei den Anfahrten zu den Rettungswachen..



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  4. #19
    Diamanten Mitglied
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    Die Kilometerpauschale von €0,3 deckt eigentlich alle Kosten ab. Durch das Führen eines Fahrtenbuches kann man aber den genauen Anteil der dienstlichen Nutzung berechnen und genau Abrechnen.

    Wenn es wirklich um individuelle Fragestellungen geht, sollte man sich einen Steuerberater leisten



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  5. #20
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    Ist man eigentlich BGlich versichert, falls was passiert?



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