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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    ehemals Medicus93
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    wie kann es sein, dass deine Ergos nicht anerkannt wurden? ist sowas üblich?
    YOLO



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  2. #7
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    Dass ausgerechnet Ergos "nicht anerkannt" worden sind, finde ich auch extrem merkwürdig. Ich würde da als erstes versuchen, eine schriftliche Klarstellung von dem Arbeitgeber zu bekommen, bei dem ich die Ergos gemacht habe.

    Abgesehen davon wegen Hospitation: In der kardiologischen Reha bekommen Patienten regelhaft mindestens 2 Ergos - eine am Beginn des Aufenthalts und eine am Ende, häufig auch nochmal eine dazwischen. Das heißt in einer größeren kardiologischen Rehaklinik mit 210 Betten und 21 Tagen üblicher Verweildauer würden fallen rein rechnerisch mindestens 20 Ergos pro Tag an, die man befunden kann. Man muß eben sicherstellen, dass die Klinik auch die Weiterbildungsermächtigung hat, die man braucht. Damit hätte man dann die formalen Anforderungen der Ärztekammer erfüllt.



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  3. #8
    Diamanten Mitglied Avatar von Relaxometrie
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    Ist es nicht auch so, dass man einen Arbeitsvertrag haben muss, wenn man die Untersuchungen bescheinigt haben möchte? Einfach nur zu hospitieren und die Untersuchungen zu sammeln, klingt fast zu einfach. Wäre natürlich sehr sinnvoll und gut, es so regeln zu können. Aber ich würde vorher bei der Ärztekammer nachfragen, ob die Untersuchungen im Rahmen einer Hospitation wirklich anerkannt werden.



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  4. #9
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Doch, meines Wissens geht das. Zumindest hatten wir das in anderen Fachrichtungen, wo wegen bestimmter Eingriffe/Verfahren in anderen Kliniken hospitiert wurde schon mal.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  5. #10
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    Bei uns geht das von der Ärztekammer her definitiv. Ein Problem ist eher, dass manche Kliniken ein Problem damit haben, einen Hospitanten für so etwas drei Tage rein zu lassen, weil sie der Meinung sind, dass sie dafür den ganzen Kladderadatsch mit Covid-Impfnachweis, Approbation, eventuell sogar betriebsärztl. Untersuchung etc. wollen / brauchen. Meine Personalabteilung sagt zB, wir dürfen gar keinen Praktikanten / Hospitanten für mehr als 1 Tag haben, ohne den richtig einzustellen mit Mindestlohn, Anmeldung beim Finanzamt und Sozialversicherung etc. Das lief früher unbürokratischer. Und das läuft auch heutzutage (bei uns) unbürokratischer, wenn man an einer anderen Klinik angestellt ist und von der ausgeliehen wird. So ist es zumindest bei uns.

    Die Ärztekammer ist aber zumindest bei uns nicht das Problem.



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