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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Zitat Zitat von MissGarfield83 Beitrag anzeigen
    jedoch fragt man sich ob man sich mit Facharzt und mehreren Zusatzbezeichnungen halt unter Wert verkauft.
    Genau. Als Hochqualifizierter ist man ja fast gezwungen, in die "Honorarbranche" zu wechseln, wenn man für sich selbst wertschätzend handeln will, gerade auch angesichts der erbärmlichen Tarifentwicklung in Zeiten der anhaltenden Inflation.
    Es geht gar nicht um einzelne Nachtdienste, sondern monatelange Verträge, die werden für ÄiW wohl mittlerweile auch von den LÄK als WB anerkannt.



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  2. #7
    Nevergiveup Avatar von Anne1970
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    Dass die Zeit als WB Anerkennung findet, würde einen/e definierten Weiterbilder/in, einen WB-Vertrag und ein WB-Curriculum voraussetzen. Kann mir keine mögliche Konstellation als ANÜ-Beschäftigte/er vorstellen. Als selbstständige Honorarkraft schon gar nicht. Zumal für ANÜ Höchstdauer für Entleihungen gelten.
    Bitte mal um Quellenangabe: wo soll das als WB anerkannt sein?
    Wissen macht nichts.



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  3. #8
    Oberpropofolist
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    Bei uns könnte der ICU Betrieb überhaupt nicht mehr aufrecht erhalten werden ohne Honorarkräfte. (Hauptsächlich Pflege, aber auch Ärzte). Einer dieser Ärzte arbeitet seit fast 10 Jahren bei uns als Honorarkraft (wechselt nach der maximalen Zeit den Landkreis und kehrt dann zurück). Warum sowas toleriert wird ist mir unklar.
    Letztlich sehe ich diese Entwicklung für die Patientenversorgung kritisch, aber ansonsten muss ich den anderen hier zustimmen.
    Man hat einen harten und langen Weg hinter sich bis zum OA (in meinem Fall) und warum sollte man sich (vergleichsweise) "unter Wert" verkaufen ? Ich verstehe jeden der das macht.
    Für mich persönlich allerdings wäre der ständige Wechsel des Arbeitsorts und die damit verbundenen Dinge (unbekannte Hausstruktur, PC Systeme etc.) nichts.
    I use multi-million dollar satellites to find tupperware in the woods - what´s your hobby ?



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  4. #9
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    Zitat Zitat von Anne1970 Beitrag anzeigen
    Dass die Zeit als WB Anerkennung findet, würde einen/e definierten Weiterbilder/in, einen WB-Vertrag und ein WB-Curriculum voraussetzen. Kann mir keine mögliche Konstellation als ANÜ-Beschäftigte/er vorstellen. Als selbstständige Honorarkraft schon gar nicht. Zumal für ANÜ Höchstdauer für Entleihungen gelten.
    Bitte mal um Quellenangabe: wo soll das als WB anerkannt sein?
    Nur vom Hörensagen: Es wird wohl in den verantwortlichen Behörden darüber nachgedacht, da immer mehr Assistenten danach fragen. Wenn es mittlerweile Halbjahreshonorarverträge gibt in einer Klinik mit Weiterbildungsbefugten, der ein Curriculum anbietet - was spricht dagegen? Selbständige Honorarkräfte gibt es meines Wissens nach nicht mehr, entweder Anstellung über die externe Firma oder direkt an der Klinik.



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  5. #10
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    Über welche Agentur arbeitet ihr denn?
    In Berlin hab ich noch fast nie erlebt oder gesehen (Schwestern ja, Ärzte nie)
    Doubt kills more dreams than failure ever will.



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