Dass die Zeit als WB Anerkennung findet, würde einen/e definierten Weiterbilder/in, einen WB-Vertrag und ein WB-Curriculum voraussetzen. Kann mir keine mögliche Konstellation als ANÜ-Beschäftigte/er vorstellen. Als selbstständige Honorarkraft schon gar nicht. Zumal für ANÜ Höchstdauer für Entleihungen gelten.
Bitte mal um Quellenangabe: wo soll das als WB anerkannt sein?