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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Platin Mitglied
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    Da braucht es nicht mal eine Betriebsvereinbarung zu. Dienstpläne sind ohne wenn und aber genehmigungspflichtig. Die Vereinbarung definiert vermutlich eine gemeinsam vereinbarte Frist, bis wann die Prüfung nach Vorlage geschehen sein soll. Gibt es denn ein konkretes Problem und weißt du, ob die Pläne nicht tatsächlich geprüft und freigegeben werden?

    Untätigkeit bei mitbestimmungspflichtigen Tatbeständen wäre wohl eine grobe Pflichtverletzung. Für sowas kann ein Betriebsrat im Zweifel auch aufgelöst werden:
    (1) Mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, der Arbeitgeber oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft können beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Betriebsrat oder die Auflösung des Betriebsrats wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen. Der Ausschluss eines Mitglieds kann auch vom Betriebsrat beantragt werden.
    §23 Betriebsverfassungsgesetz



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  2. #7
    Diamanten Mitglied
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    Die Pläne werden nicht vom BR geprüft und freigegeben. Sie werden direkt nach Eintrag in das Dienstplanungssystem rausgegeben. Bislang gibt es seitens der Ärzteschaft keine Klagen/Beschwerden.
    Ich frage mich, ob man das so laufen lassen soll oder lieber bevor es irgendwann doch mal zu Problemen/Streitfällen kommt, den BR darauf hinweisen soll. Doof wäre es schon, wenn ein Kollege damit käme, der Plan sei wirkungslos und er werden die eingeteilten Dienste nicht übernehmen. Gäbe sicher verschieden Szenarien. Im BR ist die Ärzteschaft nicht wirklich vertreten.

    (erledigt)
    Geändert von abcd (05.02.2023 um 15:18 Uhr)



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  3. #8
    Registrierter Benutzer
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    In meiner letzten Stelle bei einem Maximalversorger ist dies nicht passiert. Regelhaft hatten wir auch erst 2-3 Wochen vor neuem Monat den Dienstplan für den neuen Monat. Weiter im Voraus gabs da leider nichts.



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  4. #9
    Dunkelkammerforscher Avatar von freak1
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    Wir machen unseren Dienstplan selbst als AssÄ und schicken ihn dann raus, keine Prüfung durch irgendwen



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  5. #10
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Ich habe mal die Beiträge aus dem VKA-Thread verschoben, in denen es um den Dienstplan geht. Bitte nicht über den Threadersteller wundern, das ist beim Verschieben technisch so.

    Gruß
    Feuerblick
    MediLearn-Moderatorin
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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