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Da braucht es nicht mal eine Betriebsvereinbarung zu. Dienstpläne sind ohne wenn und aber genehmigungspflichtig. Die Vereinbarung definiert vermutlich eine gemeinsam vereinbarte Frist, bis wann die Prüfung nach Vorlage geschehen sein soll. Gibt es denn ein konkretes Problem und weißt du, ob die Pläne nicht tatsächlich geprüft und freigegeben werden?
Untätigkeit bei mitbestimmungspflichtigen Tatbeständen wäre wohl eine grobe Pflichtverletzung. Für sowas kann ein Betriebsrat im Zweifel auch aufgelöst werden:
(1) Mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, der Arbeitgeber oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft können beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Betriebsrat oder die Auflösung des Betriebsrats wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen. Der Ausschluss eines Mitglieds kann auch vom Betriebsrat beantragt werden.
§23 Betriebsverfassungsgesetz