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Zitat von
JJ*
Wenn man kein Pflichtmitglied der KVdR ist (ist man automatisch, sobald man eine gesetzliche Rente beliebiger Höhe erhält, also irgendwann mal 5 Jahre lang in die DRV eingezahlt hat) und mit sämtlichen Einkünften die man so hat über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, dann ja.
Als Pflichtmitglied zahlt man aber wie oben beschrieben „nur“ den GKV-Beitrag auf gesetzliche Rente und Ärzteversorgung, was in der Regel doch noch ein gutes Stück von der Grenze entfernt sein wird. Pflegeversicherung kommt natürlich dazu.
Auf wie viel beläuft sich das dann etwa?