Das stimmt nicht ganz. Mindestens bei der ÄK-Nordrhein darf das Zeugnis bis zu 4 Wochen (28 Tage) vor Ende der endgültigen Weiterbildungszeit ausgestellt werden. Zumindest wenn es um die Anmeldung zur Prüfung geht. Es muss aber explizit drin stehen, dass dein Vertrag noch länger geht.