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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Diamanten Mitglied
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    Hallo liebe Forengemeinde,

    durch die Medien ging ja jetzt die Meldung über eine geplante Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes.
    Ich wollte mal eure Meinung dazu hören, was das für uns Ärzte bzw. vorallem für Ärzt:innen an Unikliniken für Auswirkungen haben wird.

    Bisher war es ja so, dass man als Wissenschaftler vor der Promotion 6 Jahre befristet beschäftigt werden konnte + 6 Jahre danach.
    Füe Ärztinnen galt die Sonderregel 6 Jahre vorher + 9 Jahre danach.

    So wie ich verstanden habe soll es jetzt wie folgt geändert werden:
    Vor der Promotion darf man nur noch 3 Jahre befristet angestellt werden. Und die Sonderregelung für Mediziner entfällt, was bedeuten würde, dass man nach der Promotion nur noch 6 Jahre befristet nach WissZeitVG beschäftigt werden kann.

    Wenn das so kommt, welche Auswirkungen wird das haben?
    Ich kenne es bisher so, dass Ärzt:innen an den Unikliniken oft nach WissZeitVG befristet sind und gehen müssen, wenn die Zeit ausgeschöpft ist. Teilweise gilt das selbst für den oberärztlichen Bereich.
    Eine Verkürzung der Zeiten würde somit bedeuten, dass man noch kürzer in der Hochschulmedizin arbeiten kann (wenn man das denn möchte).

    Auch ist die Frage, was die verkürzte Zeit bis zur Promotion für Auswirkungen haben wird, da man neben der Arbeit ja doch teilweise länger dafür braucht und auf diese Zeit teilweise Promotionsabschnitte die schon im Studium absolviert wurden angerechnet werden.

    Und: Würde diese Änderung auch schon für Alle gelten, die bereits nach dem alten WissZeitVG befristet waren? Das würde zum Beispiel für mich bedeuten, dass ich schlagartig meine Zeiten ausgeschöpft hätte und nie wieder an einer deutschen Uni arbeiten könnte, obwohl ich bisher noch Zeiten "übrig" hatte.

    Hat sich jemand Anderes hier schon damit beschäftigt?
    Geändert von Nefazodon (30.03.2023 um 23:54 Uhr)
    "Die Menschen sind schlecht und die Welt ist am Arsch, aber Alles wird gut!"



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  2. #2
    Dunkelkammerforscher Avatar von freak1
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    02.10.2010
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    Bei dem aktuellen Arbeitsmarkt werden die Unis entweder

    a) eine Ausnahme bekommen
    b) entfristen müssen
    c) ihren Betrieb nicht mehr lange aufrecht erhalten können



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  3. #3
    Administrator Avatar von Brutus
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    So sieht es aus! Durch eigene Erfahrung diese Woche: Maximalversorger und Uniklinik O-Ton: Wir können den Patienten nicht übernehmen. Wir haben zu wenig Personal, um unsere eigenen Patienten zu versorgen!
    Da wird man sich wohl oder übel überlegen müssen, das WissZeitVG mal WissZeitVG sein zu lassen, und die Mitarbeiter unbefristet oder nach anderen Kriterien befristet beschäftigen zu müssen. Gäbe ja andere Möglichkeiten... Befristet zum FA, zur ZB, etc...
    Sonst wird man wohl irgendwann kein Personal mehr haben.
    I'm a very stable genius!



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  4. #4
    SOS H20 Tatütata Avatar von Dooly
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    1.578
    Das WissZeitVG gehört unbedingt reformiert aber das, was das BMBF da vorschlägt macht alles noch schlimmer. https://www.bmbf.de/SharedDocs/Downl...cationFile&v=1
    Für den unwahrscheinlichen Fall, dass hier Professor:innen sind, die noch nichts von der Unterschriftenaktion mitbekommen haben auch noch mal den Link: https://profsfuerhanna.de/ (Infos, Hintergründe) sowie https://docs.google.com/document/u/0...ME/mobilebasic



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  5. #5
    Diamanten Mitglied
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    Der genaue Wortlaut wird sicherlich interessant. Denn wenn man ehrlich ist macht die aktuelle Befristung via WissZeitVG schon regelhaft keinen Sinn.
    Es gibt natürlich auch Ärzt:innen, die hauptberuflich an Unikliniken Lehre + Forschung betreiben, viele machen aber nichts in diese Richtung. Eigentlich sollten formal nur erstere Personen unter das WissZeitVG fallen und die anderen mittels befristeten Weiterbildungsverträgen etc. befristet werden. Damit könnten wie von Brutus vorgeschlagen Engpässe reduziert werden.



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