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hi....
danke für die info... das wäre sehr sehr nett von dir! bis dann.
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also es ist vor allem wichtig zu wissen ob die studienordnung der jeweiligen uni es zulässt dass man dort den schein trotz anderweitiger sperre erwirbt. also bevor man sich exmatrikuliert und wieder neu einschreibt ( was vor allem dann ratsam ist wenn man kein problem hat wieder einen platz von der zvs zugewiesen zu bekommen ) dann erst mal die studienordnung der neuen wunschuni durchgehen weil man sonst vielleicht einen platz an der uni hat, aber zum praktikum doch nicht zugelassen wird.
davon abgesehen würde ich wenn wirklich so schwehrwiegende gründe dahinterstehen versuchen mit attest oder so auf einen weiteren versuch zu klagen.