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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Die meisten haben die ges. (C) Rentenversicherung als Kostenträger gewählt. Meiner Meinung nach müsste es aber (D) gesetzliche Unfallversicherung sein: Hier soll festgestellt werden, ob eine Berufskrankheit vorliegt, die behandelt würde wie ein Arbeitsunfall. Daher ist die UV zuständig.

    Quelle: Verfahrensbeschreibung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung

    "Das Hautarztverfahren bietet eine gemeinsame Grundlage für Ärzte sowie Unfallversicherungsträger, schnell und effektiv geeignete Maßnahmen zu ergreifen, einer Berufskrankheit vorzubeugen und Betroffenen zu ermöglichen, die berufliche Tätigkeit fortzusetzen."



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  2. #2
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    Ja, sehe ich auch so!



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  3. #3
    Unregistriert
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    Ja, da explizit nach Hausarztverfahrwn gefragt war, habe ich auch die UV genommen…



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  4. #4
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    ziemlich sicher GUV



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  5. #5
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    Ich hab da ganz anders gedacht... Die hat die Psoriasis doch schon seit der Kindheit. Ist eine Voraussetzung für die Zulassung als Berufserkrankung nicht, dass die Erkrankung eindeutig von der beruflichen Tätigkeit hervorgerufen wird?



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