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  1. #1
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    Hallo ihr Lieben,

    ist E hier wegen der Fragenformulierung "aus medizinischer Sicht" nicht als richtige Lösung denkbar? Die Frage/Antwortmöglichkeiten sind ja sowieso teilweise eher spekulativer Natur, was ich schade finde, da ich doch in einem Staatsexamen erwarten müsste, dass ich auf Wissen geprüft werde und nicht darauf, ob ich in einem rechtsmedizinischen Fall "Ermittlungsarbeit" betreiben kann. C ist auf jeden Fall in diesem Kontext am ehesten richtig, muss ich jetzt im Nachhinein auch sagen. Prinzipiell ist E m.E.n. aber nicht falsch. Natürlich kann die Ehefrau trotz der Verständigung des Rettungsdienstes immer noch als Täterin in Frage kommen aber genauso wäre es aber ein Argument dagegen. Ging es noch jemandem ähnlich?



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  2. #2
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    E) ist nicht auszuschließen, aber es wurde ja nach der am ehesten richtigen Antwort gesucht. Wenn die Ehefrau den Mann umgebracht hat, wäre den Rettungsdienst zu rufen Verschleierung 101. Oder wie würdest du später der Kripo erklären, dass dein Mann sich den Hals aufgesäbelt hat, du sogar noch durch die Blutlache gelatscht bist, aber nicht den Rettungsdienst gerufen hast?



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