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  1. #1
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    Ich denke, hier ist (E) Bundesrat die richtige Antwort. Es wird explizit nach der "Rechtsaufsicht" gefragt, welche bei Bundesrat und Bundestag liegt und nicht, wie aktuell angegeben, bei (C) Bundesgesundheitsministerium.



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  2. #2
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    Bitte erst recherchieren & dann behaupten!

    „Denn das BMG hat die Rechtsaufsicht über den G-BA, so regelt es das Sozialgesetzbuch (§ 91a SGB V).“ Quelle: https://www.g-ba.de/ueber-den-gba/ar...chlussfassung/



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