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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Diamanten Mitglied Avatar von Relaxometrie
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    Da in unserer Praxis unterschiedliche Meinungen zu dem Fall herrschen, frage ich hier mal nach. Dabei finde ich die Antwort eindeutig und dazu gibt es eigentlich auch keine "Meinung". Aber mal sehen, was Ihr antwortet.

    Wenn sich ein Koch bei der Arbeit mit einem Messer in den Finger schneidet: BG-Fall, oder nicht?



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  2. #2
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Warum sollte es keiner sein?
    Ein BG-Fall liegt doch vor, wenn der Versicherte während der versicherten Tätigkeit ein Unfall mit gesundheitlicher Schädigung erleidet. Ein Unfall ist ein zeitlich begrenztes Ereignis, das von außen auf den Körper einwirkt.
    Das ist meiner Ansicht nach beim Schneiden mit einem Messer während der Versicherten Tätigkeit als Koch gegeben. Anders wäre es, wenn er sich zu Hause schneiden würde.
    Oder übersehe ich irgendwas?

    Zumindest waren die Fremdkörperverletzungen des Auges beim Flexen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit IMMER BG-Fälle. Ist ja auch nix anderes.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  3. #3
    Diamanten Mitglied Avatar von Relaxometrie
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    Ja, so sehe ich das auch.
    Z.B.:
    Messerverletzung des Kochs bei der direkten Arbeit ---> BG-Fall.
    Messerverletzung, wenn der Koch in der Pause sein Brot schneidet und sich dabei verletzt ---> kein BG-Fall.



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  4. #4
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Genau.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

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  5. #5
    Diamanten Mitglied
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    Was wäre denn bitte ein BG Fall, wenn nicht das?
    "This sentence contains ten words, eighteen syllables, and sixty-four letters."
    - Wolfram|Alpha



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