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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Liebe Leute,

    Ich habe wegen multipler psychosozialer Probleme in der Covid Pandemie keine Prüfungen absolviert aber den Studienplatz behalten. Nun wollte ich im Wintersemester 23/24 durchstarten, allerdings wurde mir nun mit der Exmatrikulation gedroht. Schon kurz zuvor habe ich zwecks eines Sonderstudienplans angefragt und ein Attest (PTBS, multiple psychosozial-ökonomische Problemlage) NACHTRÄGLICH eingereicht.
    Nun wurde die Zwangsexmatrikulation empfohlen- einerseits weil ich mein Studium nicht aufgenommen habe, andererseits hat man noch plötzlich Versuche eingetragen für Prüfungen für die ich anscheinend jedes Semester von Neuem automatisch angemeldet wurde (bei manchen Fächern schon, bei manchen nicht, ziemlich undurchsichtig)

    Auf jeden Fall wurde eine Zwangsexmatrikulation empfohlen, Widerspruch wurde eingelegt und ein Ausschuss wird dazu entscheiden in diesen Tagen. Mir wurde per Mail mitgeteilt, dass die Chancen schlecht stehen. Ich wurde nie schriftlich zwecks einer Exmatrikulation gewarnt, falls ich das Studium nicht sofort aufnehme. Außerdem galten für die Hälfte der Zeit Covid Sonderregelung.

    Also erstens: Was sagt ihr dazu? Können die so ein klares Attest nicht beachten? V.a. war ich ja auch in meiner Urteils und Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt in dieser Zeit. Deswegen habe ich nicht sofort EIN Attest vorgelegt und den Sonderstudienplan beantragt.

    Zweitens: Wenn ich exmatrikuliert und gesperrt werde für ganz Deutschland (ist das bei Nichtaufnahme und bei Prüfungsversuch Ende der Fall?), kann ich mich dann trotzdem für einen Modellstudiengang neucbewerben? Die Fächer heißen dort ja anders und sind anders aufgebaut?


    Viele Grüße
    Jo



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  2. #2
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    Was spricht dagegen, dein Studium JETZT wie empfohlen wieder aufzunehmen?



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  3. #3
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    Es ist doch so, dass man die entsprechenden Veranstaltungen absolviert haben muss, um zu der Prüfung zugelassen zu sein und der Anspruch auf Prüfung/die Zeit, die man hat, um eine Prüfung abzulegen, erst ab dann zählen. Hast du also die enstprechenden Veranstaltungen belegt? Hast du im Verlauf überhaupt jemanden informiert?

    Solltest du keine Veranstaltungen besucht haben (ergo: keinen Anspruch auf die Prüfung erworben haben), würde ich mich für Hilfe an ASTA wenden (und die Studienordnung deiner Uni konsultieren, wie sie das Ganze formulieren).



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  4. #4
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    Hallo,

    Na dass das Referat Lehre schon eine Exmatrikulation empfohlen hat und ich jetzt zum Ende des SS keine Veranstaltungen (neu beginnenden) absolvieren kann?



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  5. #5
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    Zitat Zitat von thequeenofcells Beitrag anzeigen
    Es ist doch so, dass man die entsprechenden Veranstaltungen absolviert haben muss, um zu der Prüfung zugelassen zu sein und der Anspruch auf Prüfung/die Zeit, die man hat, um eine Prüfung abzulegen, erst ab dann zählen. Hast du also die enstprechenden Veranstaltungen belegt? Hast du im Verlauf überhaupt jemanden informiert?

    Solltest du keine Veranstaltungen besucht haben (ergo: keinen Anspruch auf die Prüfung erworben haben), würde ich mich für Hilfe an ASTA wenden (und die Studienordnung deiner Uni konsultieren, wie sie das Ganze formulieren).
    Das klingt interessant. Aber ich war bei allen Vorklinikfächern - zu denen man sowieso automatisch angemeldet wird- mal anwesend im Seminar.
    Aber wenn ich in dem einen Jahr 2 Semester entschuldigt war- das WS wegen Covid Verordnung und das SS beurlaubt wurde- kann es doch nicht rechtslens sein dass ich im darauffolgenden WS zu einer Wiederholungsprüfung automatisch angemeldet bin? Ich bin dafür ja eigentlich gar nicht qualifiziert oder?

    Lg
    Jo



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