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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Wäre es nicht schlau, dass du dich exmatrikulierst und damit der Zwangsex zuvorkommst? Hätte für ein etwaiges späteres Studium weniger Auswirkungen.
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  2. #7
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    Zitat Zitat von Feuerblick Beitrag anzeigen
    Wäre es nicht schlau, dass du dich exmatrikulierst und damit der Zwangsex zuvorkommst? Hätte für ein etwaiges späteres Studium weniger Auswirkungen.
    Hab gelesen, das wäre ein Mythos, dass das funktioniert. Weil das mit den Fehlversuchen auch nach der Exmatrikulation registriert wird.

    Meine Frage für den Lichtblick steht noch- ob ich für das Studium Medizin per se gesperrt bin oder nur für das Fach, also zB Chemie/Physik Praktikum. Und ob mir noch der Modellstudiengang offenbleibt.

    Lg
    Jo



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  3. #8
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    Das heisst, du warst anwesend und hast vermutlich (ich weiß nicht wie sehr anwesend du warst aber kling nach ausreichend) dadurch den Anspruch auf Zulassung zur Prüfung erhalten. Zum Erstversuch wird man meistens automatisch gemeldet (und meistens kann man sie nicht abmelden, ich rede aber nicht von einem Modell), Wdh muss man meistens aktiv abmelden, sonst zählen sie als Fehlversuche.

    Beispiel meiner Uni (so gewesen tatsächlih):
    Ein Mensch geht zu einer Veranstaltung und absolviert diese komplett, am Tag der Prüfung landet er jedoch im Krankenhaus, wo er die nächsten 10 Wochen verbringt. Das reicht aus, um all die Klausuren im Erstversuch entschuldigt nicht mitschreiben zu müssen. Er ist aber automatisch im nächsten Semester dafür angemeldet, weil es für ihn die "Erstversuche" sind. Zu diesen geht er nicht hin, weil er glaubt, es sind Wdh, vergeigt also den Erstversuch. Aus Gründen meldet er die Wdh nicht ab, zwei Versuche hinfällig, etc.

    Dir wurde die Ex empfohlen - wichtig zu wissen ist eigentlich, ob du irgendwo deinen Prüfungsanspruch endgültig verloren hast. Das ist ja das Ausschlusskriterium für ein Studium in Deutschland.



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  4. #9
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Naja, ob du an einer anderen Uni noch einen Prüfungsanspruch hättest, käme ja drauf an, wie viele Versuche dort für eine Prüfung vorhanden wären. Oder ob es vielleicht eine andere Art der Prüfung gibt.
    Bin mir nicht sicher, ob das bei einer Zwangsexmatrikulation dann nicht vorbei wäre.

    ABER: Ich würde mir an deiner Stelle lieber einen Anwalt nehmen. Alleine oder durch dieses Forum wirst du nicht weiterkommen.
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  5. #10
    Registrierter Benutzer Avatar von Duke Nukem
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    meine Uni hat z.B. so eine Regelung, dass man 18 Monate nach dem Besuch des Kurses auch die Prüfung machen muss. Ausnahmen müssen dann extra beantragt und als Einzelfallentscheidung bewilligt werden. Die Frage der Exmatrikulation muss auf jeden Fall in der Studienordnung stehen.



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