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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    27.08.2018
    Beiträge
    1
    Hallo ihr Lieben,

    Hat hier jemand Erfahrung wie das mit den PJ-Bescheinigungen in Österreich läuft? Ich habe einen Platz für ein gesplittetes Tertial an einem Lehrkrankenhaus der Uni Innsbruck/Wien/Graz. Eine Äquivalenzbescheinigung brauche ich für meine Uni nicht, lediglich die PJ-Bescheinigung nach dem Tertial (Zeiten gem. Deutschland, nicht Österreich). Weiß jemand wie das bei externen Studenten abläuft, wenn das "KPJ" nicht über das Erasmus Programm in Österreich abläuft? Wer ist für die Bescheinigung zuständig? Wäre sehr dankbar, wenn jemand berichten könnte, wie das bei demjenigen abgelaufen ist und ob es dann irgendwelche Probleme mit den versetzten PJ-Zeiten Österreich/Deutschland bei der Bescheinigung gab.

    Danke und liebe Grüße!



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  2. #2
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    04.08.2012
    Semester:
    5. WBJ Psychiatrie
    Beiträge
    10.737
    Die medizinischen Fakultäten wurden 2004 aus den Universitäten Graz/Innsbruck/Wien ausgegliedert. Für dich zuständig ist also die Medizinische Universität Graz/Innsbruck/Wien.

    Die Medizinische Universität Innsbruck hat mir damals (2016) mitgeteilt, dass sie mir nur für Lehrkrankenhäuser in Tirol und Südtirol KPJ-Bescheinigungen ausstellen würde. Bei der Medizinischen Universität Graz gab es damals ebenfalls Probleme mit der Ausstellung einer KPJ-Bescheinigung. Nur die Medizinische Universität Wien (kurz MUW) hat sich damals problemlos bereit erklärt, mir für mein Tertial eine KPJ-Bescheinigung auszustellen. Die MUW stellt die deutsche PJ-Bescheinigung nicht aus, sondern nur ihre eigene KPJ-Bescheinigung. Aber das war damals für mein LPA kein Problem. Durch die versetzten PJ-Zeiten musste ich mir damals am Ende meines Tertials fünf Fehltage nehmen, aber das war für mein LPA ebenfalls kein Problem.

    Auch noch wichtig: Mein LPA hat damals keine gesplitteten Auslandstertiale erlaubt.

    Was du also vorab (!) klären solltest:

    Ob dein LPA gesplittete Auslandstertiale erlaubt.

    Welche der Medizinischen Universitäten bereit ist, dir für dein Tertial eine KPJ-Bescheinigung auszustellen. (2016 war dies wie gesagt bei der MUW am einfachsten. Ich hab mich damals an den Leiter der Studienabteilung der MUW gewandt.)

    Ob dein LPA diese dann anerkennen wird.

    Ob dein LPA ein Problem mit den versetzten PJ-Zeiten hat oder nicht.



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