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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Zitat Zitat von xwg66 Beitrag anzeigen
    Ich habe auch eine Frage, die zum Thema passt. Ich interessiere mich auch für die ZB Palliativmedizin. Kann ich mir die entsprechenden Voraussetzungen auch schon in der Assistenzarztweiterbildung erwerben. Also z.b. der 40h Kurs- wenn ich den in der Assistenzarztzeit mache. Oder auch wenn ich in meiner Rotation 6 Monate auf die Palli rotiere (mache Allgemeinmedizin)?
    ....Das hat sich mir aus der WBO nicht wirklich erschlossen.
    Da kocht jede Landesärztekammer ihr eigenes Süppchen und saugt sich bei Bedarf auf Nachfrage neue Regeln aus dem Finger. In Nordrhein darf man (bis auf Rettungsmedizin und Sportmedizin) mit Inhalten für Zusatzweiterbildungen erst während der zweiten Hälfte der Facharztweiterbildung starten. Woanders ist es wiederum völlig egal. Der sicherste Weg ist, direkt bei der zuständige LÄK anzufragen. Der sicherste Weg, keine Antwort zu bekommen - zumindest in Nordrhein - ebenfalls.



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  2. #7
    Registrierter Benutzer Avatar von Stuntman Mike
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    Zitat Zitat von Haffi Beitrag anzeigen
    Da kocht jede Landesärztekammer ihr eigenes Süppchen und saugt sich bei Bedarf auf Nachfrage neue Regeln aus dem Finger. In Nordrhein darf man (bis auf Rettungsmedizin und Sportmedizin) mit Inhalten für Zusatzweiterbildungen erst während der zweiten Hälfte der Facharztweiterbildung starten. Woanders ist es wiederum völlig egal. Der sicherste Weg ist, direkt bei der zuständige LÄK anzufragen. Der sicherste Weg, keine Antwort zu bekommen - zumindest in Nordrhein - ebenfalls.
    Hatte genau das Thema mal mit meiner zuständigen Kammer besprochen (Westfalen-Lippe). Hier können die 6 Monate erst nach der ersten FA-Prüfung absolviert werden. Grundsätzlich können die Zeiten nur für eine Weiterbildung angerechnet werden. Also falls man einen zweiten FA machen möchte, können die 6 Monate dann dafür nicht angerechnet werden. Der Zeitpunkt des Basiskurses sei hingegen egal…
    Ich würde aber an deiner Stelle ebenfalls direkt nachfragen...



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  3. #8
    Provokateur
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    Zitat Zitat von PedrY Beitrag anzeigen
    Ich verstehe in der neuen WBO von 2020 in Nordrhein nicht so recht, ob man zwingend eine stationäre Weiterbildung braucht oder auch nur über die Kurse gehen kann. Also, wer füllt das e Logbuch aus? Oder gibt es dann keines für die Leute, die Grund u Aufbau Kurse gemacht haben? Ich würde die ZB gerne machen, bei uns in der Klitsche (äääh Klinik) hat niemand die weiterbildungs Ermächtigung…reichen dann 40+120 Stunden Kurse???
    In der WBO Nordrhein steht:

     Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung und zusätzlich
     40 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Absatz 8 in Palliativmedizin
    und zusätzlich
     120 Stunden Fallseminare unter Befugnis
    Die Fallseminare können durch 6 Monate Weiterbildung unter Befugnis an Weiterbil- dungsstätten ersetzt werden.
    und zusätzlich
    - Palliativmedizin gemäß Weiterbildungsinhalten unter Befugnis


    Entweder machst du 120 Stunden Fallseminar und erwirbst da die Fallzahlen an erforderlichen Kompetenzen, oder 6 Monate Weiterbildung.



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  4. #9
    Diamanten Mitglied
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    Also man braucht FA+ 40h Palli-Kurs plus 120h Seminare oder 6 Monate Weiterbildung. Plus "Weiterbildung unter Befugnis".

    Heißt das, die Kurse reichen? Und wenn nicht, woran liegts? Dass man die 10 "Management von Krisen" im Fallseminar nicht hatte?



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  5. #10
    Registrierter Benutzer Avatar von Stuntman Mike
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    Zitat Zitat von h3nni Beitrag anzeigen
    Heißt das, die Kurse reichen?
    Ja, die Kurse reichen aus. Allerdings ist das aus meiner Sicht eher eine Notlösung, da ja nicht jeder die Möglichkeit hat, mal eben 6 Monate stationär bei einem Befugten zu arbeiten.
    Obwohl ich gehört habe, dass einige Kurse gut gemacht werden, ist meine Meinung, dass man die Palliativmedizin nur in der Praxis richtig erlernt. Es ist ein Bereich mit vielen, nur teilweise medizinischen Aspekten, und ich finde man braucht die echte Erfahrung. Man wird mit vielem konfrontiert, was in einem geschützten Kursrahmen gar nicht zu vermitteln ist.



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