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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Dunkelkammerforscher Avatar von freak1
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    Mal so in die Runde gefragt: Hat irgendjemand hier schon mal seine private, "zusätzliche" (also der Arbeitgeber hat auch eine) Berufshaftpflicht gebraucht, weil die andere nicht gegriffen hat?



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  2. #7
    Diamanten Mitglied
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    @Freak: Zugegeben, das wird eher selten sein.
    Aber gerade in dem Bereich würde ich nach dem Motto vorgehen: Besser eine haben und keine brauchen, als eine brauchen und keine haben.

    Die zusätzliche BHV als Restrisikoversicherung kostet nur`n Appel und `n Ei.
    Für Studenten ist sie sogar kostenlos.
    Also spricht gerade bei dieser Versicherung wenig dagegen, finde ich.
    "Die Menschen sind schlecht und die Welt ist am Arsch, aber Alles wird gut!"



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  3. #8
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von freak1 Beitrag anzeigen
    Mal so in die Runde gefragt: Hat irgendjemand hier schon mal seine private, "zusätzliche" (also der Arbeitgeber hat auch eine) Berufshaftpflicht gebraucht, weil die andere nicht gegriffen hat?
    Kommt halt auf die Versicherung des Arbeitgebers an und was die genau abdeckt und wie risikofreudig man dann beim Restrisiko ist. Ich kenn zwei Fälle aus dem näheren Umfeld, wo eine Klinik versucht hat die Verantwortung an die Arbeitnehmer abzuwälzen. Haftungsrechtliche Ereignisse sind im Medizinbereich, vor allem in den nicht schneidenden Fächer, zwar nicht all zu häufig. Aber die Beträge, die dann schon mal aufgerufen werden, werden vermutlich die allerwenigstens mal eben so aus der Portokasse zahlen können.



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  4. #9
    Dunkelkammerforscher Avatar von freak1
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    Also unsere deckt alles inklusive grobe Fahrlässigkeit ab. Vorsatz nicht. Ich fühle mich damit schon relativ sicher...



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  5. #10
    Platin Mitglied Avatar von crossie
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    Ich hatte bei meiner früheren Klinik mal genau zu erfahren, was genau versichert ist. Das habe ich aber ziemlich schnell aufgegeben, weil etwas belastbareres nicht heraus zu bekommen war. Deswegen hatte ich mir noch im 1. Jahr eine private BHV zugelegt. Gerade grobe Fahrlässigkeit ist ja dss worum es im Ernstfall geht, meinte mal ein Rechtsanwalt und da sind die Kliniken meist raus und verweisen höflich an den Arbeitnehmer.



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