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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
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    Hallo liebe Leute,

    ich habe eine rechtliche Frage an euch: Ich bin in einer Patienten Selbsthilfegruppe aktiv. Nun hat sich rumgesprochen, dass ich Arzt bin. Seit dem werde ich mich medizinischen Fragen bombadiert. Alles Fragen die ich guten Gewissens auch beantworten kann.

    Mir stellt sich jetzt die Frage, ob das überhaupt legal ist. Und inwieweit ich mich damit haftbar mache? Ich habe eine Berufshaftpflichtversicherung in meiner privaten Haftpflichtversicherung inkludiert.

    Ich erhalte selbstverständlich kein Honorar für die Beratung.

    Vielen Danke
    Beste Grüße



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  2. #2
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    09.07.2020
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    91
    Ich kenne das kaum, aber in der Berufshaftpflicht soll solche Telemedizintätigkeit mit eingeschlossen sein. Steht da nicht immer "by default".



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  3. #3
    The Dark Enemy Avatar von morgoth
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    Ist unzulässig.

    Vereinfacht: Keine ärztliche Behandlung (und dazu gehört nach meiner Auffassung auch eine Beratung) ohne persönliche/direkt Untersuchung des Patienten mit Gespräch unter Facharztstandard deines Fachgebietes.
    Spätestens wenn dein Gegenüber weiss, dass du Arzt bist, musst du als solcher handeln. Da hilft später kein „Ich war aber nur beratend online unterwegs“.

    Zudem ist es auch nicht erlaubt, ohne triftige Gründe auf das ärztliche Honorar zu verzichten, siehe etwa Musterberufsordnung



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