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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    pps503
    Guest

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    Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
    Hi,
    Ich wollte mal fragen ab welchem Schnitt die Gleitklausel zählen würde. Letztes Jahr war der Schnitt 73% und die Bestehnsgrenze wurde auf 58% herabgesetzt. Würde dann nicht auch bei 74% die Bestehnsgrenze herabgesetzt werden? Oder habe ich da irgendwas falsch verstanden
    Für die Berechnung der Notengrenzen, so hab ich das verstanden, zählt nur der Durchschnitt der 4.Semestler, die zum ersten Mal angetreten sind. Dieser war im letzten Jahr bei 67,9%, weshalb es mich jetzt auch sehr wunder würde, wenn der Wert dieses Jahr so krass angestiegen sind. Ist dieser "Schnitt aller Kandidaten" in der Hochrechnung wirklich nicht der relevante Schnitt?



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  2. #7
    Unregistriert
    Guest
    So wie ich das dieser Tabelle entnehme, wurde in den letzten 10 Examina immer die Bestehensgrenze auf unter 190 Punkte gesetzt.

    Mich würde es wundern, wenn es dieses Mal nicht auch so wäre.

    https://www.medi-learn.de/foren/show...stehensgrenzen



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  3. #8
    Unregistriert
    Guest
    Der Schnitt der Erstteilnehmer wird mit 0,78 multipliziert. Bei dem Schnitt von 74% ergäbe das 0,74 mal 0,78 = 0,58, also 58% Bestehungsgrenze. Kann aber gut sein, dass Medilearn tatsächlich mit 74% den Durchschnitt ALLER angibt, und der der Erstschreiber noch höher ist, was die Mindestbestehungsprozentzahl von 60% erklären würde.



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  4. #9
    Unregistriert
    Guest
    Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
    Der Schnitt der Erstteilnehmer wird mit 0,78 multipliziert. Bei dem Schnitt von 74% ergäbe das 0,74 mal 0,78 = 0,58, also 58% Bestehungsgrenze. Kann aber gut sein, dass Medilearn tatsächlich mit 74% den Durchschnitt ALLER angibt, und der der Erstschreiber noch höher ist, was die Mindestbestehungsprozentzahl von 60% erklären würde.
    Woher will medilearn eigentlich den Schnitt der Erstschreiber wissen? Ist mir nicht ersichtlich, wie das korrekt aufgefasst werden soll mit den vorgegebenen Optionen. Eine 6%ige Steigerung zum Vorjahr wäre schon sehr heftig



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  5. #10
    Unregistriert
    Guest

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    Die 60% waren auch im Frühjahr angegeben als Mindestbestehnsgrenze. Davon nicht verrückt machen lassen, am Ende war die Bestehensgrenze trotzdem niedriger. Ich musste dann auch noch einen Monat bis zu den offiziellen Ergebnissen zittern, aber wie gesagt am Ende haben auch 58% gereicht. Würde mich wundern wenn es dieses mal anders ist



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