In Bayern darf man per se nicht vom eigenen Chef oder Prüfern aus Häusern, in denen man früher gearbeitet hat, geprüft werden. Idealerweise kommen die Prüfer, wie anignu schon anmerkte, aus unterschiedlichen Teilen des Landes. Wenn möglich, wird auch gerne die Kombination Niedergelassener und Kliniker genommen, das ist allerdings kein Muß.
Die Prüfer sind dem Prüfling vor der Prüfung nicht bekannt, finde ich auch irgendwie besser so.