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Das ist dann ein Fehler. Der Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen ist ein Vergehen gemäß § 132a StGB.
Wenn MUDr aus Tschechien/Slowakei oder Dr. medic. seitens der Verwaltung in ein Dr. med. umgewandelt wird, ist dies ein Fehler, der wohlwollend eher aus Unwissen begangen wird. Wenn sich das trotz Anmahnung nicht ändert, ist das ein Fall für die Staatsanwaltschaft.
Des Weiteren kostet ein Studium im Ausland deutlich mehr als hierzulande. Studiengebühren in Budapest, Prag und Co sind nicht ohne. Ich hätte dort auch gern mal gelebt und studiert, die günstige Alternative war jedoch der Studienplatz vor Ort.
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Ich habe das schon oft so in der Realität erlebt. Und das nicht nur an einer Klinik. Und wenn die Standards an andere Länder bei einer Fragestellung - zumindest in der alltäglichen Praxis - niedriger hängen, dann ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich das auch auf eine andere ausdehnt, relativ hoch.