Es gilt das, was bei allen anderen Kündigungen auch gilt: Wenn man sichergehen will, immer schriftlich per Post. Und immer mit der Bitte um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung.
Wenn man keine schriftliche Bestätigung erhalten sollte, sollten man die Kündigung noch einmal per Einschreiben mit Rückschein schicken.