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Diese Frage ist sehr schlecht formiliert!! es ist unklar ob die Frage sich auf einen Abruch aus soziale Gründe oder auf einen medikamentösen Abbruch bezieht! findet ihr das auch nicht so?
Auch für den medikamentösen Abbruch gibt es eine Frist und die liegt eben bei 63 Tagen ;)
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"In Deutschland ist Mifepriston (Präparat enthält 200 mg Mifepriston) für den medikamentösen Schwangerschaftsabbruch bis zum 63. Tag nach Beginn der letzten Regelblutung zugelassen. Bis zum 49. Tag umfasst diese Zulassung die einmalige orale Gabe
von 600mg Mifepriston (3 Tabl. zu 200 mg oder 1 Tbl. zu 600 mg) und 36 bis 48 Stunden
danach die orale Verabreichung von 400 µg Misoprostol. Vom 50.-63. Tag soll 36-48
Std. nach 600 mg Mifepriston laut Zulassun g 1 mg Gemeprost vaginal verabreicht werden.
Eine Zulassung bis zu einem bestimmten Tag ist auch eine Frist.