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  1. #1
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    Der Antrag auf Rehabilitation kann doch auch an die Rentenversicherung gerichtet werden - warum soll das falsch sein?



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  2. #2
    Registrierter Benutzer
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    Weil die Patientin bereits berentet ist müsste die KV zuständig sein.



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  3. #3
    Unregistriert
    Guest
    Und die Rentenversicherung ist ganz sicher falsch? Ich dachte es geht beides und habe mich dann für Rentenversicherung entschieden



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  4. #4
    Unregistriert
    Guest
    Bin mir auch ziemlich sicher. Die Rentenversicherung übernimmt nur, um Erwerbstätigkeit zu sichern; wenn das also eh schon gelaufen ist, sind die raus.



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  5. #5
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    Bei Menschen, die noch arbeiten zahlt die Rentenversicherung.
    Bei Menschen, die an einer Berufskrankheit leiden, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung.
    Bei Menschen, die bereits in Rente sind zahlt die Krankenversicherung.



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