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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Ich werde wahrscheinlich bestanden haben, aber es stört mich, dass die Ergebnisse erst mit den Bescheiden bekannt gegeben werden.
    Warum: Wenn die Fragen für die Prüfung, sei es Physikum oder M2, erstellt werden, wird doch gleichzeitig die vermeintlich richtige Antwort formuliert, sie somit vor der Prüfung schon bekannt.

    Damit sollte sie auch noch am selben Abend verkündet werden.
    - Dann weiß jeder erst mal, wo er in etwas steht.
    - Auch ist sofort ersichtlich, welche Fragen man anfechten muss, denn wenn sich eine für mich klare Antwort im Nachhinein als falsch erweist, muss ich jede einzelne Frage einzeln einklagen und das ist für mich und die Mehrheit der Studierenden so gut wie unmöglich. Ich werde also in meinem Recht Fragen gezielt anzufechten beschnitten.
    Wäre das nicht eine Grundsatzklage wert, für den Hartmannbund oder ähnliches?



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  2. #2
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von wcl39 Beitrag anzeigen
    Wäre das nicht eine Grundsatzklage wert, für den Hartmannbund oder ähnliches?
    Aus Laiensicht halte ich das aus rein formalen Gründen für schwierig.

    Genau wie Du aus formalen Gründen eine gewisse Frist hast, innerhalb derer Du Fragen anfechten kannst, gibt es für das IMPP Fristen, innerhalb derer sie die offizielle Lösung veröffentlichen müssen.

    Die offizielle Lösung kann und darf sich im Verlauf aber noch ändern, eben mit der Anfechtung einzelner Fragen.

    Edit: Die Möglichkeit zur Anfechtung offensichtlich falscher Fragen wird als einfaches Mittel noch vor den offiziellen Ergebnissen gewährt. Dabei geht es aus meiner Sicht darum, dass offensichtliche Fehler natürlich korrigiert werden müssen und aber auch darum beiden Seiten in offensichtlichen Fällen den Rechtsweg zu ersparen. Kriterium bei diesem "einfachen" schnellen Weg ist aber, dass die Frage *offensichtlich* grob fehlerhaft ist und deswegen unzulässig war. D.h. es wird implizit erwartet, dass der Prüfling die Fehlerhaftigkeit alleine an der Frage/den Antworten erkennen kann.
    Für alles andere steht danach der Rechtsweg offen, wofür aber der offizielle Bescheid vorliegen muss, der nunmal erst nach Ermittlung der Bestehensgrenzen erstellt werden kann. /Edit Ende


    Du hast natürlich das Recht einzelne Fragen zu beanstanden oder auch den Rechtsweg zu nutzen um Widerspruch gegen dein persönliches Ergebnis einzulegen.
    Zur Wahrung dieses Rechtes reichen aber prinzipiell die Fristen, die bisher eingeräumt wurden, und in einem verwaltungsrechtlichen Prozess käme es meiner Meinung nach überwiegend genau darauf an.

    Allgemein werden den Hochschulen, oder in unserem Fall eben auch dem IMPP, verwaltungsrechtlich große Freiheiten bei der Durchführung und Ausgestaltung von Prüfungen gegeben, damit diese ihre Arbeit erledigen können. So mein Eindruck.

    Daher glaube ich persönlich nicht, dass eine solche Grundsatzklage Aussicht auf Erfolg hätte. Aber ich bin kein Jurist, sondern nur Laie.
    Geändert von Nefazodon (13.10.2023 um 09:29 Uhr)
    "Die Menschen sind schlecht und die Welt ist am Arsch, aber Alles wird gut!"



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  3. #3
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Feuerblick
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  4. #4
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von Feuerblick Beitrag anzeigen
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    Feuerblick
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    Hatte ich doppelt gepostet, da jemand aus dem Physikum wahrscheinlich eher nicht bei der M2-Gruppe mitlesen wird.
    Sorry, war keine böse Absicht.



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  5. #5
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Deswegen habe ich den Therad in den allgemeinen Bereich verlegt.
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