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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Diamanten Mitglied
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    Bezüglich der Dauer bzw. des Umfangs der Weiterbildungsermächtigung sehe ich kein Problem.
    Das Problem sind hier die Weiterbildungsinhalte bzw. dein Einsatzort.
    "Die Menschen sind schlecht und die Welt ist am Arsch, aber Alles wird gut!"



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  2. #7
    Ldr DptoObviousResearch
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    Zitat Zitat von HaLiBu Beitrag anzeigen
    Hallo und danke erstmal für die Antworten!
    Tja ich weiß auch nicht wie uns das durch die “Lappen” gehen konnte. Es fand dann im Anschluss auch noch ein Wechsel in von der ÄK Westfalen-Lippe zur ÄK Nordrhein statt, also insgesamt eine echt schwierige Sache. Waren 24 Monate ITS, ZNA, IMC und Observationsstation. Der Chef in der ersten Klinik wo ich die 36 Monate Basisausbildung gemacht habe , hatte die Volle WB Ermächtigung, der zweite nur 36Mo. Also letztlich wenn es andersherum gewesen wäre kein Problem, aber in der Reihenfolge…. Ich werde mich mal zum Thema Zulassungsausschuss informieren.
    Das kleine Haus hatte die volle WB-Ermächtigung und im Großpuff, wo sie Dich auf der ITS/ZNA verheizt haben, nur 36 Monate?
    Zitat Zitat von Evil
    Im Zweifel ist für einen Kardiologen eine Koro immer indiziert.



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  3. #8
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    Anders gefragt: Was ist an einer internistischen ITS und ZNA nicht allgemeininternistisch? Für mich gehören die Bereiche zur Inneren dazu. 6 Monate ZNA/ITS müssen, wir ich die WBO verstehe, deshalb nachgewiesen werden, weil umgekehrt nicht jede Allgemeine Innere eine ZNA/ITS ist und Erfahrung in diesen Bereichen Teil der WB ist.



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  4. #9
    Diamanten Mitglied
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    Guter Punkt calendula!

    In der Weiterbildungsordnung vom 1. Juli 2020 der Ärztekammer Nordrhein steht tatsächlich nur:

    60 Monate im Gebiet Innere Medizin unter Befugnis an Weiterbildungsstätten, davon
     müssen 48 Monate in Innere Medizin oder in mindestens zwei verschiedenen Fach-
    arztkompetenzen des Gebiets Innere Medizin abgeleistet werden, davon
    müssen 30 Monate in der stationären Patientenversorgung abgeleistet wer-
    den
     müssen 6 Monate in der Notfallaufnahme abgeleistet werden
     müssen 6 Monate in der Intensivmedizin abgeleistet werden
    Da steht auf dem ersten Blick nirgends, dass man sich *höchstens* 6 Monate Intensiv- oder ZNA-Zeit anrechnen lassen könnte.
    So wie das formuliert ist, sind es nur Mindestzeiten.

    Ich würde da nochmal mit der zuständigen Sachbeasrbeiterin Rücksprache halten.
    "Die Menschen sind schlecht und die Welt ist am Arsch, aber Alles wird gut!"



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  5. #10
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    Zitat Sachbearbeiter: die WBO 2014 fordert eine insgesamt 60-monatige Weiterbil- dungszeit im Gebiet Innere Medizin, zunächst die 36-monatige statio- näre Basisweiterbildung im Gebiet Innere Medizin, und darauf aufbau- end entweder 24 Monate in Innerer Medizin oder in mindestens 2 Facharztkompetenzen des Gebietes der Inneren Medizin.

    Zu den Facharztkompetenzen gehört leider nicht die Intensivmedizin/ZNA. Der Chef dort hatte nur die 36 Monate Basisweiterbildungsermächtigung (sowie natürlich die Zusatzbezeichnungsermächtigubg fue Intensivmedizin) den allgemeinen inneren Teil konnte man nur durch Rotation in alle anderen drei Abteilungen erwerben.
    Verwirrenderweise wäre es in Ordnung gewesen einen Teil der Basisweiterbildung unter dem Chef der ITS zu machen und den Rest im ersten kleinen Krankenhaus, aber die Reihenfolge stimmt nunmal leider nicht. Es ist völlig absurd.

    Bin natürlich extrem verzweifelt. Werde am Montag ein Gespräch versuchen und auf gesunden Menschenverstand hoffen, denn was ich in 24 Monaten ITS/ZNA gesehen und gelernt habe umfasst defintiv die allgemeine Innere Medizin.



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