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Da bin ich mir gar nicht so sicher. Zumindest solange die nach neuer WBO geforderten Inhalte auch in den alten Logbüchern abgezeichnet sind. Bei der ÄK Nordrhein steht dazu:
(Link)Ärztinnen und Ärzte, die sich bereits in Weiterbildung befinden können diese unter Einhaltung der Fristen nach § 20 WBO auf der Grundlage der bisher gültigen WBO beenden. Sie können auch auf die neue WBO umsteigen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass sie alle geforderten Inhalte nach der neuen WBO erwerben und nachweisen müssen. Der Nachweis ist dann trotz Einführung des elektronischen Logbuchs in Papierform notwendig. Zusätzlich zu den vorhandenen Zeugnissen und Logbüchern ist eine Version des neuen Logbuchs auszufüllen und vom letzten Weiterbilder abzeichnen zu lassen.
Das sollte der Threadersteller aber definitiv mit der ÄK selber klären. So wie ich das lese müsste das eLogbuch nur durch den letzten Weiterbilder abgezeichnet werden. Was mich grundsätzlich irritiert, andererseits aber aufgrund von eigenen Erfahrungen mit anderen Behörden und behördenähnlichen Einrichtungen auch wieder nicht: eine mitgliederorientierte ÄK hätte vielleicht auch von selber auf die grundsätzliche Möglichkeit eines WBO-Wechsels verweisen können. Falls wir nicht gerade irgendeinen Fallstrick übersehen, der das unmöglich machen würde. Aber gut…
Danke für die wirklich sehr konstruktiven Beiträge. Ich werde die Vorschläge (hoffentlich) morgen im Telefonat anbringen.
Ich würde mich freuen, wenn Du uns hier eine kurze Rückmeldung gibst, was das Gespräch ergeben hat, wenn Du magst.
"Die Menschen sind schlecht und die Welt ist am Arsch, aber Alles wird gut!"
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An den TE: Und, was hat das Telefonat mit der Ärztekammer ergeben?
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