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"DIE" "EINZIGEN" Faktoren garantiert nicht. Aber man muss seine Rechte ja erst kennen und verstehen bevor man sich überhaupt überlegen kann sie durchzusetzen, oder? Ich habe im übrigen mit keinem Wort angedeutet, dass ohne solche erschwerende Faktoren jemand nicht gehemmt sein müsste seinen AG zu verklagen.
Mein Punkt war einzig, dass es ein AG mit einer nicht legalen Kündigung ja probieren kann und die Chancen damit durchzukommen gar nicht mal so klein sind. Und ich habe ein Beispiel angeführt, bei dem es geklappt zu schein hat. So what?
Mal aus Neugier:
Während eines Kündigungsschutzverfahrens- wird da Gehalt gezahlt? Und wenn man dann zur Sicherung seines Einkommens woanders arbeitet und das Verfahren gewinnt, ohne dass man arbeitet weil ja das vom Arbeitgeber gegebene enddatum des Arbeitsverhältnisses überschritten ist, zahlt der AG dann nach?
"Die Menschen sind schlecht und die Welt ist am Arsch, aber Alles wird gut!"
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Normalerweise ist es so, dass die erste Instanz bereits entschieden hat, wenn die Kündigung streitig ist, bevor das Arbeitsverhältnis endet. Wenn der Arbeitnehmer gewonnen hat und der Weiterbeschäftigungsantrag durchgegangen ist, dann geht man regulär zur Arbeit und bekommt auch Geld im Prozessarbeitsverhältnis.
Nach neuerer Rechtsprechung muss man sogar woanders arbeiten, wenn man seine Obliegenheiten nicht verletzen will. Dann muss der Arbeitgeber beim Obsiegen im Prozess nur die Differenz zahlen.
Zitat von Evil