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"Die Menschen sind schlecht und die Welt ist am Arsch, aber Alles wird gut!"
Sorry aber nochmal die konkrete Frage: Zählt der Feiertag, der während des Zeitraums der AU war, nun als Krankheitstag oder nicht?? Meiner Ansicht nach NICHT, weil ich dafür auch keinen Krankheitsaufschlag bekommen habe.
Nebenbei: 6 Wochen bedeutet 6 mal Montag bis Freitag, Wochenenden fallen definitiv nicht darunter,
Es sind 42 Tage einschließlich des Tages der ersten Au-Bescheinigung.
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Wieso glaubst Du das? Die 6 Wochen sind 42 Kalendertage. Maßgeblich sind die Kalendertage.Zitat von Bandelow
Obiges einmal als beispielhafte Quelle. Andere Quellen im Internet sagen aber dasselbe.7. Dauer des Anspruchs auf
Entgeltfortzahlung
Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht für
sechs Wochen (42 Kalendertage), gerechnet vom
Beginn der Arbeitsunfähigkeit.
(...)
Die Sechs-Wochen-Frist beginnt grundsätzlich mit
dem Tag nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Tritt
die Arbeitsunfähigkeit allerdings an einem Arbeitstag
vor Beginn der Arbeit ein, zählt dieser Tag bereits
mit (Beispiele 5 und 6).
(...)
12. Höhe der Entgeltfortzahlung
Während der Entgeltfortzahlung soll der Arbeitneh-
mer das Entgelt erhalten, das er ohne die Arbeitsun-
fähigkeit auch erhalten hätte. Daher wirken sich
Veränderungen des Entgelts im Rahmen des
Arbeitsverhältnisses (zum Beispiel Tariferhöhung,
Verkürzung der Arbeitszeit) auch auf die Höhe der
Entgeltfortzahlung aus (Beispiel 12).
(...)
Als Arbeitgeber zahlen Sie das Bruttoarbeitsentgelt
weiter. Hierzu gehören auch Sachbezüge. Können
diese nicht in Anspruch genommen werden (zum
Beispiel Verpflegung), zahlen Sie den Betrag in bar
aus.
Überstundenvergütungen und Überstundenzu-
schläge berücksichtigen Sie nicht. Dies gilt auch für
Einmalzahlungen (beispielsweise Urlaubs- oder
Weihnachtsgeld). Auch wenn Sie diese während der
Arbeitsunfähigkeit zahlen, gehören sie nicht zur
Entgeltfortzahlung.
Sonntags-, Feiertags- oder Nachtzuschläge berück-
sichtigen Sie bei der Entgeltfortzahlung, wenn sie
bei Arbeitsfähigkeit auch angefallen wären.
Quelle: https://www.tk.de/resource/blob/2033...kheit-data.pdf
Nochmal kurz zusammengefasst: Für die Dauer der Entgeltfortzahlung sind die Kalendertage maßgeblich, einschließlich Sonn- und Feiertag, unabhängig davon ob Du an dem Tag hättest arbeiten müssen oder nicht.
Für die *Höhe* der Entgeltfortzahlung kann maßgeblich sein, ob Du an einem Sonn- oder Feiertag tatsächlich hättest arbeiten müssen.
Geändert von Nefazodon (14.10.2023 um 16:10 Uhr)
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