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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Ldr DptoObviousResearch
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    Zitat Zitat von Philip_MHH Beitrag anzeigen
    Wobei ich mich da ja frage, warum er unbedingt in die drv einzahlen will. Sein restliches Berufsleben hat er in die Ärzteversorgung eingezahlt. Da hat er doch eigentlich über die drv eher Nachteile…. Oder verstehe ich da den tieferen Sinn einfach nicht
    Darum ging es nicht. Die DRV ist über ihre Clearingstelle (§ 7a Absatz 1 und 2 SGB IV) zur Entscheidung berufen, ob eine Beschäftigung selbständig oder abhängig ausgeübt wird. Die DRV handelt dabei hoheitlich durch Bescheid und ist dementsprechend Beklagte im sozialgerichtlichen Verfahren.

    Der Vorteil um dem es dem Kläger geht, ist, dass bei einer Anstellung die Sozialversicherungsbeiträge geteilt werden und er sie nicht alleine tragen muss. Die Zuordnung zum Träger der Alterssicherung ist davon unabhängig und eine Tätigkeit im zahnärztlichen Notdienst wird man problemlos der ärztlichen Tätigkeit zurechnen können, für die dann befreit wird.
    Zitat Zitat von Evil
    Im Zweifel ist für einen Kardiologen eine Koro immer indiziert.



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  2. #7
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    Okay. Den Vorteil für den Zahnarzt habe ich jetzt verstanden.

    Und die KVen stellen jetzt den Dienst ein, weil sie fürchten, dass sie bei allen Poolärzten dann rückwirkend und ab jetzt die Beiträge (nach)zahlen müssen? Oder ist bei denen dieser Schwebezustand "scheinselbständig"?
    Wie rechnen das denn die Kolleg*innen ab, die jetzt unter der Dienstpflicht reaktiviert werden?
    Denk'n is' 'n Schiet, weet'n müßt!



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  3. #8
    Ein Huhn auf Reisen... Avatar von Moorhühnchen
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    Ich gestehe, dass ich nicht durchblicke.
    Dass aber für mich in Hessen mit einem 0,5 KV Sitz Anästhesie irgendwann theoretisch die Gefahr besteht, auch zum Notdienst herangezogen zu werden?!? Aktuell muss ich keine KV-Dienste machen, warum genau, konnte mir mein Chef nicht sagen - er meinte, in unserem Ballungsgebiet bestünde kein Bedarf, uns heranzuziehen. Kann sich ja nun aber sehr schnell ändern, oder?

    Das Thema ist auf jeden Fall nen eigenen Thread wert!
    Don't be afraid of work - fight it!!





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  4. #9
    Ldr DptoObviousResearch
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    Zitat Zitat von Frisko Beitrag anzeigen
    Okay. Den Vorteil für den Zahnarzt habe ich jetzt verstanden.

    Und die KVen stellen jetzt den Dienst ein, weil sie fürchten, dass sie bei allen Poolärzten dann rückwirkend und ab jetzt die Beiträge (nach)zahlen müssen? Oder ist bei denen dieser Schwebezustand "scheinselbständig"?
    Wie rechnen das denn die Kolleg*innen ab, die jetzt unter der Dienstpflicht reaktiviert werden?
    So ist es. Die Rentenversicherung könnte Morgen zur Betriebsprüfung bei der KV losziehen und dann rückwirkend für 4 Jahre Beiträge einsammeln, die bei mehr als 3 Monaten rückwirkend von dem Auftraggeber zu tragen sind, Der Ärzteversorgung wird es egal sein, weil die ihren Anteil ohnehin bekommen hat. Spannend wäre es bei der Krankenversicherung. Da ist ein erhebliches Kostenrisiko (das ist aber selbstverschuldet).

    Die herangezogenen Vertragsärzte? Die rechnen ab wie sonst auch, über ihre eigene BSNR.

    Wer einen Sitz hat, der muss am Notdienst teilnehmen, es sei denn, man hat das als Angestellter rausverhandelt, dass man das nicht muss. Dann muss sich der Chef drum kümmern, dass jemand kommt.
    Zitat Zitat von Evil
    Im Zweifel ist für einen Kardiologen eine Koro immer indiziert.



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  5. #10
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    Zitat Zitat von Autolyse Beitrag anzeigen

    Die herangezogenen Vertragsärzte? Die rechnen ab wie sonst auch, über ihre eigene BSNR.
    Ne, ich verstehe noch nicht ganz genau, ob und wie die Notdienste, bzw. deren Vergütung Bestandteil werden zur Berechnung von den Beiträgen für das Versorgungswerk. Und ob da steuerlich danach noch so viel übrig bleibt?

    Ich hatte immer das Gefühl, dass die KVSH den Bereitschaftsdienst als lukrativen Nebenverdienst "verkauft", zB fahrender Dienst für 24 Stunden am Wochenende 1440 Euro plus Kilometer plus 15-50 Euro Zuschlag pro Patient.
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