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Hallo zusammen,
in meinem Haus mit VKA-Tarif machen wir nur Rufbereitschaftsdienste, man wird aber eig. jeden Dienst mehrfach angerufen und arbeitet oft einige Stunden, es ist also eine eher arbeitsintensive Rufbereitschaft. Ob die Einordnung richtig ist mag zu diskutieren sein, das wird man aber vermutlich auch kurzfristig nicht ändern können. Meine Frage an die TZ-Kräfte in VKA-Häusern wäre, ob ihr dort anteilsmäßig Dienste macht? Die Höchstgrenzen für Dienste werden laut Tarifvertrag auf die TZ angepasst, wir bleiben aber unter der Höchstgrenze, die mit 13 RB-Diensten auch sehr hoch liegt. Das würde man bei unserem Dienstaufkommen kaum schaffen können bzw. hätte dann wirklich kein Leben mehr. Wenn durchschnittlich z.B. 6 RB-Dienste geleistet werden müssen, würde ich mit einer TZ Stelle darunter bleiben. Eigentlich finde ich das aber nicht fair, in gleichen Maß für Dienste eingebunden zu werden wie die VZ-Kräfte: Das wird in den Höchstgrenzen des Tarifvertrags ja auch wiedergegeben, aber halt nur für die Höchstgrenzen. Kennt jemand dazu Regelungen, vielleicht Gerichtsurteile oder hat Erfahrungsberichte? Danke!