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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo, ich habe mal eine Frage an euch bzgl Teilzeit und geplanten Überstunden. Ich habe vor drei Monaten auf 60% reduziert und werde im Dienstplan trotzdem immer deutlich überplant (Rahmen von 24-40h sprich 3-5 Tage im Monat). Das widerspricht ja dem Sinn von Teilzeit. Ich finde im Vertrag keine genaue Angabe in welchem Rahmen geplante Überstunden erlaubt sind. Wisst ihr da vielleicht mehr? Danke und viele Grüße



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  2. #2
    Platin Mitglied
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    Wenn die Stunden von vornherein so geplant sind handelt es sich nicht um Überstunden im tariflichen Sinne. Du hast im Vertrag im Regelfall eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit stehen. In welchem Zeitraum dieser Durchschnitt erreicht werden muss ist entweder einzel- oder tarifvertraglich geregelt. In den gängigen Krankenhaus-Tarifverträgen ist dies üblicherweise ein Jahr. Innerhalb dieser Zeit kann der Arbeitgeber in den einzelnen Wochen relativ beliebig sowohl nach oben als auch nach unten abweichen, es muss nur am Ende des Zeitraums im Schnitt die Wochenstundenzahl erreicht worden sein. Das bedeutet bei einer aktuell großzügigen Überplanung, dass du in Zukunft Wochen mit deutlich niedrigerer Arbeitsbelastung haben müsstest. Eigentlich. Sollte am Ende des Zeitraums der Durchschnitt überschritten sein, werden diese Stunden zusätzlich ausbezahlt. Das hilft dir aber dann natürlich auch nicht weiter.

    Ich würde den Arbeitgeber konkret darauf ansprechen, wie er sich den Ausgleich und die Planung in Zukunft vorstellt. Wenn absehbar ist, dass es bei einer konstanten Überplanung bleibt, wäre mein nächster Ansprechpartner die betriebliche Interessenvertretung, sprich Betriebs- oder Personalrat beziehungsweise bei kirchlichen Trägern die Mitarbeitervertretung. Diese müssen (auf dem Papier) jeden einzelnen Dienstplan genehmigen und hätten die Möglichkeit, im Rahmen dieses Verfahrens Einfluss auf die Dienstplangestaltung zu nehmen. Wie effektiv das tatsächlich funktioniert ist leider sehr von der konkreten lokalen Besetzung dieser Gremien abhängig.



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  3. #3
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    In was für einem Dienstmodell arbeitet du denn? Zählst du Bereitschaftsdienste mit?



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  4. #4
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    Zitat Zitat von schwix Beitrag anzeigen
    In was für einem Dienstmodell arbeitet du denn? Zählst du Bereitschaftsdienste mit?
    24h Bereitschaftsdienste. Diese werden im Dienstprogramm berücksichtigt und ich komme eben immer überplant raus.



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  5. #5
    Dunkelkammerforscher
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    das war mal...
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    Nach den üblichen Tarifverträgen sind Ruf- und Bereitschaftsdienste zusätzlich (!) zu deiner Wochenarbeitszeit zu leisten. Insofern ist es vermutlich einfach korrekt...



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