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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Es ist ein etwas anderes Thema, geht aber auch um Strafrecht:
    Wie ist es eigentlich, wenn eine Klinik gegen mehrere Regelungen verstößt, also beispielsweise ausländische Ärzte die lediglich einen Berufsgrad ihres Heimatlands besitzen als "Dr." oder "Dr. med" bezeichnet (in Therapieplänen, Telefonlisten, Email Signaturen, Türschildern, Namensschildern etc) oder Ärzte ohne Approbation und nur mit Berufserlaubnis als einzigen diensthabenden Arzt in der Klinik einsetzt? Wo wird so was gemeldet, wer ist dafür zuständig bzw. überprüft das? Ordnungsamt? Gewerbeamt? Ärztekammer?



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  2. #7
    Diamanten Mitglied
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    Ich sags mal so: es ist ja nicht verboten dass ICH dich als Dr. mbs bezeichne, es ist nur verboten dass DU dich als Dr. mbs bezeichnest wenn du keinen Titel hast.
    Bei Email-Signaturen und Namensschildern sollte man daher ziemlich aufpassen, also dass man nicht selbst sich als Dr. bezeichnet. Was die Klinik macht ist oft schwierig. Die machen das halt einfach. Und jetz?
    Erst die Taten eines Menschen zeigen was die Worte wert waren.



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  3. #8
    Registrierter Benutzer
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    Das ist der Punkt, die machen es einfach. Und man fragt sich, warum man sich dann damals die ganze Mühe mit der Promotion gemacht hat, wenn das andere praktisch automatisch vom Arbeitgeber "verliehen" bekommen. Wenn sie so ein Schild tolerieren beziehungsweise am Körper tragen bezeichnen sie sich aber auch irgendwie selbst so, indirekt zumindest. Aber strenggenommen ist es eine Täuschung von Zuweisern und vor allem Patienten.
    Die Frage ist wie gesagt nur, wer sich dafür zuständig fühlt - das ist hierzulande ja kein geringes Problem. Gewerbeämter sind wohl nur für Arbeitssicherheit zuständig.
    Wie ist es mit der Ärztekammer? Regierungspräsidien? Ordnungsämtern? Reagieren die auf Hinweise überhaupt? Beziehungsweise gibt es eine Behörde, die darauf reagieren muss? In Deutschland wird doch alles überwacht, Qualitätssicherung, Fachkunde, regelmäßige Kontrollen, da kann es doch nicht sein dass es für so was keinen "Zuständigen" gibt?!



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  4. #9
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von mbs Beitrag anzeigen
    In Deutschland wird doch alles überwacht, Qualitätssicherung, Fachkunde, regelmäßige Kontrollen, da kann es doch nicht sein dass es für so was keinen "Zuständigen" gibt?!
    Klar, wer kennt es nicht, Kontrollen der korrekten Arbeitszeiterfassung, der korrekten Einweisung in alle Geräte etc. Sry, als ob das jmd interessiert, dass XY ein Namensschild mit Dr. von der Personalabteilung ausgestellt bekommen hat.
    "Dum spiro, spero"
    Cicero



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  5. #10
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Echt jetz? Du bist neidisch, weil andere von der Klinik den Dr-Titel aufs Namensschild geschrieben bekommen, wo du den doch so schwer erarbeitet hast? Wenn man keine anderen Probleme hat …
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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