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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo zusammen,

    früher war Honorararzt ja eine selbständige Tätigkeit, aber heutzutage läuft alles als Arbeitnehmerüberlassung. Die Besteuerung sieht so aus, dass sich die Lohnsteuer nicht nach den normalen Lohnsteuertabellen richtet, die man online so findet, sondern nach Tagessätzen. Und diese Tagessätze sind viel höher als die normale Lohnsteuer. Es wird also sehr viel Lohnsteuer abgezogen, selbst wenn man z. B. nur einen einzigen Dienst gemacht hat. Unterm Strich bleibt dann ca. noch 50 % vom Bruttogehalt übrig.

    Die ANÜ alle 2-3 Monate für wenige Dienste ist mein einziges Einkommen. Ich könnte mich damit einigermaßen über Wasser halten, wenn ich mehr vom Brutto hätte. So geht das aber nicht und ich benötige staatliche Unterstützung. Macht es Sinn, dass mein Geld vom Staat einbehalten wird in Form von Lohnsteuer und ich deshalb Hilfe vom Staat beantragen muss? Ist das so korrekt?

    Danke!



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  2. #2
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    Klar ist das korrekt im juristischen Sinne. Dass in DL generell zuviel Steuern gezahlt werden müssen, ist ein anderes Thema. Wieso arbeitest du nicht mehr, um dich selbst zu erhalten?
    Geändert von rafiki (06.12.2023 um 09:19 Uhr)



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  3. #3
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    Weil ich alleinerziehend bin und das anders gerade nicht organisieren kann.



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  4. #4
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    das war mal...
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    Am Ende vom Jahr müsstest du das Geld ja aber wieder über deine Steuererklärung wieder raus bekommen... oder?



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  5. #5
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    Zitat Zitat von FirebirdUSA Beitrag anzeigen
    Am Ende vom Jahr müsstest du das Geld ja aber wieder über deine Steuererklärung wieder raus bekommen... oder?
    Klar, aber erst im Folgejahr. Mann kann sich auch bei einer der Firmen z.B. zu 25% einstellen lassen und dann statt Steuerklasse 6 eine bessere bekommen.



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