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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von Nefazodon Beitrag anzeigen
    Hm. Gegenfrage: Aber wenn man eigenständig in der Praxis arbeitet und keine Rücksprache mehr hält, sprich eigenständig Scheine für die Praxis generiert, erbringt man dann nicht irgendwie doch die Leistung eines Oberarztes?
    So unverschämt finde ich die Forderung also nicht.
    Oberarztgehalt zahlen wir, wenn die Leistungen in der Sprechstunde grob unseren Leistungen als Praxisinhaber entsprechen.

    Einige überschätzen sich etwas denke ich.

    Direkt nach der Facharzt Prüfung kann man in der Regel kein gutes Oberarztniveau haben. Das gibt es in der klinik nur selten und auch in der Praxis kaum.

    Was spricht dagegen erst mal ein Jahr ein bisschen was zu leisten und sich ein Stück weit unentbehrlich machen? Dann kann man das Gehalt gerne erneut verhandeln. Wer gleich forsch Oberarztgehalt möchte wird im Zweifel nicht eingestellt oder steht von Tag ein unter zugzwang, was keine gute Ausgangssituation ist.



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  2. #17
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    Zitat Zitat von Nefazodon Beitrag anzeigen
    Hm. Gegenfrage: Aber wenn man eigenständig in der Praxis arbeitet und keine Rücksprache mehr hält, sprich eigenständig Scheine für die Praxis generiert, erbringt man dann nicht irgendwie doch die Leistung eines Oberarztes?
    So unverschämt finde ich die Forderung also nicht.


    @Lulu22: Was mir noch einfällt: Wieviel Arbeitszeit sind denn 100% bei dir? 38h? 40h? 42h?
    Ein Oberarzt hat Personalverantwortung, hat ggf. noch weitere Funktionen wie Datenschutzbeauftragter, Hygienebeauftragter etc., erstellt SOPs, hat Verwaltungsaufgaben, ggf. in bestimmten Bereichen mehr Erfahrung als der Chef und ergänzt das Spektrum der Klinik. Ein Facharzt arbeitet in der Klinikambulanz überwiegend selbständig, hält sich aber an die SOPs, die die Vorgesetzten erstellt haben. Eine Stelle in einem MVZ, wo man der einziger Arzt ist, wäre noch am ehesten mit der Position eines OA vergleichbar, von daher finde ich dort auch der Einstieg mit Stufe 3 gerechtfertigt. Es gibt niemand mit mehr medizinischer Expertise, ergo ist die Haftung grösser. Ein niedergelassener Arzt muss seine Angestellten supervidieren (deswegen gibt es die Regelung, dass man nicht zu viele Angestellten haben darf und auch selbst ärztlich tätig sein muss), von daher ist es immer noch nicht 100% selbständiges arbeiten. Deswegen gibt es eben das Gehaltsgefälle angestellt<mvz<eigene Praxis.



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  3. #18
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von Harvey Beitrag anzeigen
    Ein guter Arbeitsplatz der sonst in sich stimmt, sollte nicht unterschätzt werden.
    Wenn das aber nicht stimmt, kann ich natürlich verstehen, wenn hier hauptsächlich über die Summe des Gehaltes als quasi Schmerzensgeld geredet wird.
    Ein guter Arbeitsplatz ist viel wert, das stimmt. Un dieser Arbeitsplatz scheint ja gut zu sein.
    Dennoch: Das Angebot, so wie es uns berichtet wurde, ist eher schlecht.
    Was man beim Facharztgehalt nach Tarif immer bedenken muss:
    1. Kommt da noch Geld durch Dienste dazu. Das Grundgehalt wird von vielen als niedrig empfunden.
    2. Ist gerade die Gruppe 2=Facharzt in Tarifverträgen relativ schlecht entlohnt gemessen an der Qualifikation. Es hat auch Gründe, warum viele nach dem Facharzt das Weite suchen.
    3. Ein Facharzt in der Klinik hat immer auch Supervision durch einen Oberarzt bzw. selbst, wenn diese nicht erfolgt, zumindest formal nicht die Letztverantwortung.

    Dementsprechend würde ich sagen, ist ein Facharztgehalt für wirklich eigenständige Arbeit deutlich zu niedrig angesetzt.

    Das Angebot dass hier vorliegt ist relativ schlecht: wenn man obige Punkte mit einbezieht eventuell "niedriges" Grundgehalt, keine Steigerung, keine Fortbildungstage, Bonuszahlungen anscheinend nicht klar definiert (von wieviel reden wir?), Frage: gibt es eine Zusatzversorgung?

    Ich finde, da kann man ruhig mal verhandeln. Insbesondere ohne regelmäßige Steigerung würde ich mich neverever darauf einlassen.

    Beim Gehalt bleibt nach Abzug der Steuern leider deutlich weniger übrig - sehr als Praxisinhaber immer was auf das Konto der Mitarbeiterinnen geht und was von uns alles abgegeben wird (und beim Finanzamt usw. bleibt) - besonders krass beim Weihnachtsgeld zu sehen - schmilzt wie Schnee im Sommer dahin. Da fällt es einem als Chef leichter anderes anzubieten.
    Aber das ist nun wirklich nicht die Sorge des Angestellten. Entscheidend für die Verhandlungsposition des Angestellten ist, wieviel auf dem eigenen Konto hängen bleibt. und da ist mehr einfach mehr.

    Natürlich muss das Geld aber erwirtschaftet werden und die eigene Leistung muss stimmen. Das bleibt davon unbenommen.
    "Die Menschen sind schlecht und die Welt ist am Arsch, aber Alles wird gut!"



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  4. #19
    Diamanten Mitglied
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    Es steht jedem frei ein oder zwei kv Dienst am Wochenende zu machen, die sind in der Regel sehr gut Vergütet.



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  5. #20
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    Gerade WEIL man keine Dienste machen will, verlässt man die Klinik. Wer nicht ausgelastet genug ist in der Praxis, darf KV Dienste machen. Bin damit während der Weiterbildungszeit in der Praxis auch auf 11k/Monat gekommen.... ( Für paar Monate ok gewesen, dauerhaft wäre wieder zu anstrengend, wie in der Klinik😝)

    Edit: Da war jemand schneller gewesen....



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